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Pflege: Buchinger will Alles beim Alten lassen

Sozialminister Erwin Buchinger (S) tritt dafür ein, bei der 24-Stunden-Pflege das in der Regierung bzw. im Finanzausgleich ausgearbeitete Modell ab Jahresbeginn einfach auszuprobieren.

Bei einer Pressekonferenz Montagvormittag sprach sich der Ressortchef dafür aus, nach einem halben Jahr eine Evaluierung vorzunehmen. Dann könne man immer noch eine höhere Förderung vornehmen, wie sie Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (V) für sein Land angekündigt hat und wie sie neuerdings auch von der SPÖ-Zentrale befürwortet wird.

Buchinger verwies darauf, dass Niederösterreich das einzige Land sei, das eine Aufstockung der Zuschüsse plane. Das wiederum sieht der Sozialminister im Zusammenhang mit der im Frühling anstehenden Landtagswahl.

An sich findet es Buchinger „als Sozialpolitiker“ positiv, wenn ein „großzügigeres Modell“ angewandt werde. Man habe aber nun eben zunächst in der Regierung und dann in Verhandlungen mit den anderen Gebietskörperschaften jenen Modus erarbeitet, wonach für die Pflege durch Selbstständige ein Zuschuss von 225 Euro gewährt wird, für die Betreuung durch Unselbstständige eine Zuwendung von 800 Euro.

Mitte 2008 sollte evaluiert werden, ob eine weitere Förderung draufgelegt wird. Dies sollte im Rahmen einer Nachverhandlung zum Finanzausgleich passieren, wie sie bisher eigentlich erst nach 2010 vorgesehen ist.

Gelassen reagierte Buchinger auf eventuelle neuerliche Vorhaltungen der ÖVP, dass er großzügigere Zuschüsse aus seinem eigenen Ressortbudget bezahlen könnte. Er stelle ja keine Forderungen, weder an den Finanzminister noch an die Bundesländer, da er sein ausfinanziertes gutes Modell nun ab Jahresbeginn erproben wolle.

Ein wenig verärgert wirkte der Sozialminister bezüglich der Forderung von Vizekanzler Wilhelm Molterer (V), die Amnestieregelung zu verlängern. Dies seien nur „Nebelgranaten“, da der Nationalrat solch eine Bestimmung verfügen müsste und dieser seine letzte Sitzung in diesem Jahr bereits absolviert habe. Auch eine lokale Verlängerung, wie sie in Niederösterreich angedacht worden war, sei nicht möglich, da diese Frage der Bundesgesetzgebung unterliege.

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