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Pflege: Buchinger bleibt bei Vermögensgrenze hart

Wien - Bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim bleibt es bei der Vermögensgrenze von 5.000 Euro. Scharfe Kritik der Opposition gegen Minister Buchinger.

Sozialminister Erwin Buchinger (S) beharrt darauf, dass nur diejenigen Unterstützungen der Öffentlichen Hand bekommen, die ihr darüber hinaus gehendes Vermögen in Form von Bargeld oder Geldeswert zunächst verwerten. Außerdem dürfen die Betroffenen maximal ein Netto-Einkommen von 2.500 Euro aufweisen. Das geht aus den von Buchinger am Dienstag fixierten Richtlinien hervor. Scharfe Kritik übte die Opposition, auch die ÖVP zeigte sich wenig begeistert.

Ein Gespräch mit dem Bundesbehindertenbeirat am Dienstag habe keine neuen Argumente gegen seine Entscheidung gebracht, sagte Buchinger im Anschluss an das Treffen. Auch Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S), der am Vortag gemeint hatte, das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, konnte den Minister nicht überzeugen. Der Kanzler habe keine neuen Argumente gebracht, so Buchinger.

Gefördert wird nur bei Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung. Bezieher der Stufen drei und vier müssen dies durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen. Für die Beschäftigung eines unselbstständigen Betreuers gibt es maximal 800 Euro Zuschuss, sofern zwei Beschäftigungsverhältnisse vorliegen. Bei nur einem Pfleger gibt es 400 Euro Förderung. Wer das Selbstständigen-Modell vorzieht, erhält höchstens 225 Euro pro Monat (bzw. 112,5 Euro bei nur einer Pflegekraft).

Die Verwertung des Vermögens soll offenbar nicht ganz so streng gehandhabt werden. Denn die Vermögensverhältnisse der Betroffenen sollen in der Regel nicht überprüft werden, sagte Buchinger. Grundlage soll eine eigene Erklärung der zu betreuenden Personen sein. Er gehe davon aus, dass die Österreicher richtige Angaben machen werden, so der Minister. „Schnüffeleien“ der Behörden werde es jedenfalls keine geben. Wie sich die Lage 2008 entwickelt, steht freilich in den Sternen. Denn ab dann sind dann aller Voraussicht nach die Länder für die Umsetzung der Förderung zuständig. Abgewickelt werden die Förderungen bis dahin über die Bundessozialämter, die Richtlinien werden „dieser Tage“ verschickt.

Als Argument gegen eine Ausweitung der Vermögensgrenze brachte Buchinger die Festlegung im Regierungsübereinkommen ins Treffen, dort sei ebenso wie in der gemeinsamen Punktation mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) von Mitte März niedergeschrieben worden, dass Betreuung daheim analog zur Pflege in den Heimen gehandhabt werden solle. Und dort gebe es eben – je nach Bundesland – Vermögensgrenzen zwischen rund 3.000 und 7.000 Euro. Hätte man diese Grenze weggelassen, so hätte sich gegenüber der Betreuung im Heim eine „starke Verzerrung“ ergeben. In die Armutsfalle sieht Buchinger die Betroffenen keinesfalls getrieben. Denn das Eigenheim bleibt laut Richtlinie unangetastet.

Anders sieht das die Opposition: Die Grüne Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr zeigte sich „fassungslos“. Der Verwaltungsaufwand für die Überprüfung der Einkommens- und Vermögensgrenzen werde höher sein als eine Pflegerichtlinie ohne diesen finanziellen Grenzen, meinte sie. Ähnlich argumentierte FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer, der von einer „höchst unsozialen“ Bestimmung sprach. Damit würden sich die Betroffenen „nicht einmal das eigene Begräbnis“ leisten können. Das BZÖ forderte Buchinger zum Rücktritt auf, denn dieser sei „auf allen Linien gescheitert“, so Bündnis-Chef Peter Westenthaler.

Aber auch der Koalitionspartner hat wenig Freude mit der starren Haltung Buchingers. ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huanigg bezeichnete es als „sehr bedauerlich“, dass Buchinger für sachliche Argumente der Betroffenen nicht zugänglich gewesen sei. Es könne nicht sein, dass pflegebedürftige Menschen vorher ein Sozialfall werden müssen, bevor sie in den Genuss einer Förderung kommen. Und Caritas-Präsident Franz Küberl plädierte dafür, den Betroffenen ein „Schonvermögen“ von wenigstens 10.000 Euro zu gewähren – und zwar unabhängig davon, ob die Betreuung im Heim oder in den eigenen vier Wänden stattfindet.

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