Bis zuletzt hatte der Pfarrer mit einem Freispruch gerechnet, “weil ich unschuldig bin”, wie er einige Stunden vor dem Schuldspruch noch zu Journalisten sagte. In der Urteilsbegründung hieß es jedoch unter anderem, dass der Geistliche das Vertrauen des jungen Mannes ausgenützt habe.
Vater zeigte Pfarrer an
Der Vater des heute 22-Jährigen hatte das Strafverfahren in Gang gebracht, indem er den Geistlichen, der in einer 20.000-Seelengemeinde im südlichen NÖ als Pater eingesetzt war, wegen sexueller Übergriffe auf seinen Sohn anzeigte. Was das Opfer selber aussagte, erfuhr keiner.
Denn der gesamte Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Insgesamt wurde sieben Tage verhandelt, einmal sogar von 8.00 Uhr in der Früh bis 1.10 Uhr nachts. Auch am Urteilstag gingen die Verhandlungen von 9.00 bis 23.00 Uhr.
Urteil nicht rechtskräftig
Lediglich der Anklagevortrag im November war öffentlich. Die Anklageschrift unterstellte dem Theologen eindeutig homosexuelle Neigungen. Auch von gemeinsamen Urlauben des Pfarrers und des jungen Manns war die Rede. Konkret soll der 47-Jährige den Burschen 2011 bei dessen Praktikum in Costa Rica besucht haben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger meldeten umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
(APA)