AA

Pfarrer in NÖ zu vier Jahren Haft wegen sexueller Vergehen verurteilt

Vier Jahre Haft: So lautet das Urteil gegen den Pfarrer aus NÖ.
Vier Jahre Haft: So lautet das Urteil gegen den Pfarrer aus NÖ. ©dpa/Sujet
Vier Jahre Haft wegen sexueller Vergehen an einem Schützling: So lautete am Freitag das Urteil am Landesgericht Wiener Neustadt. Der mittlerweile dienstfrei gestellte Pater soll einen heute 22-Jährigen in den vergangenen Jahren vergewaltigt und auch durch K.o.-Tropfen sexuell gefügig gemacht haben.
Pfarrer streitet Vorwürfe ab
Prozess gegen Geistlichen

Bis zuletzt hatte der Pfarrer mit einem Freispruch gerechnet, “weil ich unschuldig bin”, wie er einige Stunden vor dem Schuldspruch noch zu Journalisten sagte. In der Urteilsbegründung hieß es jedoch unter anderem, dass der Geistliche das Vertrauen des jungen Mannes ausgenützt habe.

Vater zeigte Pfarrer an

Der Vater des heute 22-Jährigen hatte das Strafverfahren in Gang gebracht, indem er den Geistlichen, der in einer 20.000-Seelengemeinde im südlichen NÖ als Pater eingesetzt war, wegen sexueller Übergriffe auf seinen Sohn anzeigte. Was das Opfer selber aussagte, erfuhr keiner.

Denn der gesamte Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Insgesamt wurde sieben Tage verhandelt, einmal sogar von 8.00 Uhr in der Früh bis 1.10 Uhr nachts. Auch am Urteilstag gingen die Verhandlungen von 9.00 bis 23.00 Uhr.

Urteil nicht rechtskräftig

Lediglich der Anklagevortrag im November war öffentlich. Die Anklageschrift unterstellte dem Theologen eindeutig homosexuelle Neigungen. Auch von gemeinsamen Urlauben des Pfarrers und des jungen Manns war die Rede. Konkret soll der 47-Jährige den Burschen 2011 bei dessen Praktikum in Costa Rica besucht haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger meldeten umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Pfarrer in NÖ zu vier Jahren Haft wegen sexueller Vergehen verurteilt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen