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Peter Westenthaler bei OGH in Wien abgeblitzt - Urteile bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat die Urteile gegen Westenthaler bestätigt.
Der Oberste Gerichtshof hat die Urteile gegen Westenthaler bestätigt. ©APA (Sujet)
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut Medienberichten die Urteile gegen Peter Westenthaler in den Causen Bundesliga und Lotterien bestätigt. Im Jänner 2017 war der frühere FPÖ- und BZÖ-Politiker im zweiten Rechtsgang wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden.
Anklage wegen Betrugs

In dem Verfahren war es um zwei Anklagepunkte gegangen: Einerseits um eine auf einer Scheinrechnung basierenden Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006, andererseits um die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Bundesliga. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 genehmigt.

Urteil für Westenthaler: Zweieinhalb Jahre teilbedingte Haft

Das Urteil im Jänner 2017 lautete dann auf zweieinhalb Jahre teilbedingte Haft. Zehn Monate wurden unbedingt ausgesprochen, 20 bekam er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Der Ex-Politiker hatte sich über diese Entscheidung erschüttert gezeigt, im ersten Rechtsgang im März 2015 war er noch von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Das Ersturteil wurde allerdings vom OGH wegen Begründungsmängel aufgehoben.

Westenthaler und ein zweiter früherer Vorstand der Fußballbundesliga haben sich allerdings erfolglos gegen die Schuldsprüche wegen der missbräuchlichen Verwendung der Förderung zur Wehr gesetzt. Auch die Verurteilung des früheren Politikers im Zusammenhang mit von den Lotterien beglichenen Scheinrechnungen an das BZÖ wurde bestätigt, heißt es im Bericht des “Standard” (Montag-Ausgabe).

Causa Westenthaler: Über endgültige Strafe entscheidet Wiener OLG

Der Schuldspruch für den ehemaligen FPÖ-und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler in Sachen Fußball-Bundesliga und einer 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ ist rechtskräftig. Offen ist allerdings noch, ob es bei der vom Erstgericht verhängten Strafe – zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt – bleibt.

Westenthaler hatte gegen seine Verurteilung vom Jänner 2017 aufs Schärfste protestiert und dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) vor kurzem in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen, bestätigte Behördensprecherin Alexandra Michel-Kwapinski am Montag auf APA-Anfrage. Keine Entscheidung traf der OGH hinsichtlich Westenthalers Berufung gegen das Strafausmaß. “Der Akt wurde dem OLG zur Klärung der Straffrage zugewiesen”, teilte Michel-Kwapinksi mit. Wann sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) damit auseinandersetzen wird, steht vorerst nicht fest.

In dem Verfahren war Westenthaler in einem ersten Rechtsgang im April 2015 zunächst von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Der OGH hob diese Entscheidung im März 2016 allerdings wegen zahlreicher Feststellung- und Begründungsmängel auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. In diesem kam ein neu zusammengesetzter Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker – sie wird vermutlich in Kürze die Verhandlung gegen Karl-Heinz Grasser & Co in Sachen Buwog und Linzer Terminal Tower leiten – zu “eindeutigen Schuldsprüchen”, wie Hohenecker betonte.

Inhaltlich war es zum einen um eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006 und andererseits um die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Bundesliga gegangen. Diese hatte der Nationalrat im Dezember 2004 genehmigt. Westenthaler und sein damaliger Co-Vorstand bei der Bundesliga verwendeten die Million zur Finanzierung eines außergerichtlichen Vergleichs, mit dem eine Drittschuldnerklage gegen die Bundesliga abgewendet wurde.

Aktuell wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Westenthaler unter anderem wegen Untreue ermittelt, weil er über Umwege vom Glücksspielkonzern Novomatic zwischen Frühling 2009 und Ende 2014 monatlich Geld lukriert haben soll. Zunächst soll er 4.000 Euro bekommen haben. Weil Westenthaler das zu wenig war, sollen die Zahlungen auf 4.500 Euro angehoben worden sein. Westenthaler hat diese Vorwürfe schon vor Monaten als “an den Haaren herbeigezogen” bezeichnet.

(APA/Red)

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