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Pensionsreform wird fix gemacht

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Die Regierung wird am Dienstag im Nationalrat die "Harmonisierung des Pensionssystems beschließen", obwohl noch immer keine Definition für Schwerarbeit gefunden wurde.

Große Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf sind nicht zu erwarten. Demnach wird das harmonisierte System für alle Unter-50-Jährigen gelten, alte Ansprüche bleiben bestehen. Die Frühpension wird als „Pensionskorridor“ wieder eingeführt.

Ab 62 mit Abschlägen in Pension

Konkret kann man dann einen Antritt zwischen dem 62. und dem 68. Lebensjahr frei wählen, wobei von 65 aus Ab- bzw. Zuschläge berechnet werden. Für eine Pensionsberechtigung müssen künftig nur noch sieben Jahre in Erwerbs-Tätigkeit nachgewiesen werden, allerdings auch 15 Versicherungsjahre.

Eine kleine Änderung dürfte sich nach der Begutachtung für die Eltern von Mehrlingen ergeben. Statt vier Jahren pro Kind werden künftig pro Mehrling zwölf Monate zusätzlich als pensionsbegründend anerkannt. Generell werden Kindererziehungszeiten auch bezüglich der Pensionshöhe besser bewertet. Herangezogen werden als Bemessungsgrundlage 1.350 Euro – die gleiche Summe wie für Zivil- bzw. Präsenzdienst.

Schwerarbeiter weiterhin nicht definiert

Noch keine Klarheit wird der Ministerrat bezüglich der geplanten Schwerarbeiter-Regelung bringen. Die entsprechende Verordnung des Sozialministeriums, welche Tätigkeiten diesen begünstigten Pensions- Antritt ermöglichen, steht noch aus.

Nachkauf von Zeiten wird billiger

Laut „Presse“ soll der bisherige „Risikozuschlag“, wenn jemand Schul- und Studienzeiten erst nach dem 40. Lebensjahr nachkauft, wegfallen.

Dieser Zuschlag machte den Nachkauf deutlich teurer, je älter jemand ist.

Zuletzt war Kritik laut geworden, dass Akademiker wegen der längeren Ausbildung häufig nicht auf 45 Beitragsjahre kommen, wenn sie nicht Beitragszeiten nachkaufen. Die 45 Jahre sind neben dem Antrittsalter von 65 Jahren Voraussetzung für einen maximalen Pensionsbezug.

Die Neuregelung für die Nachkaufzeiten soll nur für Personen gelten, die ab 2005 berufstätig werden und somit völlig ins neue harmonisierte Pensionsrecht fallen.

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