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Pensionsreform: Wiener Beamte nicht betroffen

Die Wiener Stadt- und Landesbeamten werden von der am Montag vorgestellten Pensionsharmonisierung der Bundesregierung voraussichtlich nicht berührt:

Für sie wird nach bisherigem Stand das Wiener Konzept gelten, das am 30. Juni beschlossen wurde und am 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, versicherte eine Sprecherin der neuen Personalstadträtin Sonja Wehsely (S) der APA. Man kenne allerdings den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht im Wortlaut und werde ihn bei Vorliegen begutachten.

Damit reagiert Wien zurückhaltend auf das Angebot des Wirtschafts- und Arbeitsministers Martin Bartenstein (V), der am Montag die Länder und Gemeinden zu einer Beteiligung am Vorschlag der Bundesregierung eingeladen hatte. Im Gegensatz dazu sei das Wiener System „sozial ausgewogen“, da auch die Sozialpartner beteiligt worden seien, betonte das Büro Wehsely. Dieser gemeinsam erarbeitete Entwurf stehe deshalb „auf stabilen Beinen“, und man stelle ein Vorbild auch für andere Bundesländer dar.

Kritik am Wiener System kam von der FPÖ. Landesobmann Heinz-Christian Strache bezeichnete es in einer Aussendung als „ein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert“. Es sei anstelle einer Harmonisierung für alle geprägt von Privilegien. „In Wien hat das Credo von der klassenlosen Gesellschaft offensichtlich keine Gültigkeit“, beklagte sich Strache.

Von den Eckdaten her ähnelt das ab 2005 geltende Pensionssystem für die rund 30.000 Wiener Landesbeamten dem Konzept des Bundes: In beiden Fällen ist eine schrittweise Anhebung des Pensionsalters auf 65 und eine Ausdehnung des Durchrechnungszeitraums auf 40 Jahre vorgesehen. Demnach kann man nach 45 Dienstjahren mit 80 Prozent der Berechnungsgrundlage in den Ruhestand treten.

Der zentrale Unterschied zum Bund liegt in Wien allerdings in den Übergangsfristen für das neue System: Bis 2009 können Wiener Beamte weiter mit 60 Jahren in den Ruhestand treten. Erst diejenigen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren sind, sind bei Pensionsantritt ab dem Jahr 2020 voll von der Anhebung auf 65 Jahre betroffen. Für Nacht- und Schwerstarbeiter ist ein früherer Pensionsantritt möglich.

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