Die Pensionsreform des Bundes beschert jungen Beamten massive Kürzungen. Grund ist die Anpassung an die auch für Arbeiter und Angestellte geltende ASVG-Pension. Während ältere Beamte noch mit bis zu 80 Prozent des Letztbezuges in Rente gehen konnten, müssen sich ab Ende der 70er Jahre geborenen Staatsdiener im Ruhestand mit nur noch 38 Prozent des Letzteinkommens begnügen. Ähnliche Reformen (wenn auch teils zeitverzögert) haben Niederösterreich, Vorarlberg, die Steiermark und Oberösterreich in die Wege geleitet. Die anderen Länder sind säumig. Das großzügigste Pensionssystem leistet sich Kärnten, wo als einziges Bundesland weiterhin ein Pensionsantritt mit 61,5 statt 65 Jahren vorgesehen ist.
Der Rechnungshof hat verglichen, was die Pensionsreformen der Bundesländer im Endausbau für die Betroffenen bedeuten werden. Als Beispiel dient ein 1995 geborener Akademiker. Beim Bund kann er mit 65 Jahren in Pension gehen und erhält 2.268 Euro Monatspension. Sein Kärntner Jahrgangskollege wird mit 61,5 Jahren pensioniert und kassiert 3.594 Euro monatlich. Basierend auf einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 80,7 Jahren würde der Kärntner Landesbeamte also 966.100 Euro Gesamtpension kassieren – sein Kollege im Bund dagegen nur 498.400 Euro.
Politisch brisant sind die Ergebnisse deshalb, weil die Länder im Finanzausgleich eine Anpassung ihrer Pensionssysteme zugesagt haben. Laut Rechnungshof würde die Umsetzung der Reformen für die Jahre 2010 bis 2049 ein Sparpotenzial von rund 500 Mio. Euro ermöglichen.