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Pensionskosten für Bund steigen bis 2027 stark

Der Bundeszuschuss zu den Pensionen steigt bis 2027 stark an.
Der Bundeszuschuss zu den Pensionen steigt bis 2027 stark an. ©REUTERS/Guglielmo Mangiapane//File Photo (Symbolbild)
Die Kosten für den Bund werden in den kommenden Jahren stark ansteigen, berichtet die "Wiener Zeitung"

Im Jahr 2027 wird der Bund 37,8 Mrd. Euro für die Beamtenpensionen und den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Pensionsversicherung der Arbeitnehmer, Selbstständigen und Bauern zahlen müssen. Damit sind die Pensionskosten für den Bund in fünf Jahren um 12,7 Mrd. Euro höher als 2023, berichtet die "Wiener Zeitung" am Donnerstag aus den Entwürfen für die neuen Mittelfrist-Gutachten der Pensionskommission der Bundesregierung.

Inflation lässt Pensionskosten für den Bund stark ansteigen

Der Zuschussbedarf aus dem Budget zur gesetzlichen Pensionsversicherung entwickelt sich laut dem gut 70-seitigen Gutachten von 2021 bis 2027 besonders dramatisch. Der Bundesbeitrag zu den derzeit 2,4 Millionen Pensionen sowie den knapp 200.000 Ausgleichszulagen wächst um 9,3 Mrd. auf künftig gut 21 Mrd. Euro. Das sei eine Steigerung um 78,8 Prozent.

Der Hauptgrund dafür ist, dass die Beiträge bei weitem nicht so stark steigen wie die Durchschnittspension. Denn diese werde sich - in der gesamten Pensionsversicherung - binnen fünf Jahren bis 2027 um gut 500 auf fast 1.775 Euro brutto im Monat erhöhen. Ein "Treiber" ist freilich auch die Pensionsanpassung, die infolge der hohen Inflation und zur Abfederung der Teuerung höher als gesetzlich vorgeschrieben ausfiel.

©APA

Auch Höhepunkt der Pensionierungswelle der "Babyboomer" lässt Pensionskosten steigen

Dazu komme, so die "Wiener Zeitung", der Umstand, dass in den Zeitraum bis 2027 der Höhepunkt der Pensionierungswelle der "Babyboomer"-Generation fällt. Bis dahin wird ein Anstieg auf knapp 2,6 Millionen Pensionen bei Arbeitnehmern, Selbstständigen und Bauern vorhergesagt. Und diese vielen Neupensionisten erhalten im Durchschnitt deutlich mehr Pension als jene erhalten haben, die inzwischen verstorben sind. Dämpfend wirke sich hingegen aus, dass die schrittweise Steigerung des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 Jahre ab dem Jahr 2024 den Neuzugang in den Ruhestand bremst.

Offiziell beschlossen werden die beiden Gutachten zu den Beamtenpensionen und zur gesetzlichen Pensionsversicherung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Bauern von der Kommission bis Ende November.

(APA/Red)

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