Pensionskonto: Fragen über Fragen

Und dabei drängen sich etliche Fragen auf:
Für wen gilt das neue Pensionskonto?
Das Pensionskonto gilt für all jene, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2004 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben.
Was kann das neue Pensionskonto?
Seit 1. Jänner 2014 werden Pensionen ausschließlich mit dem neuen Pensionskonto berechnet. Für alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2004 mindestens ein Versicherungsmonat erworben werden all bis 2013 erworbenen Versicherungsmonate zusammengeführt und ins neue Pensionskonto übertragen.
Was sind die Vorteile des neuen Systems?
Bis 31. Dezember 2013 wurde die Pensionshöhe mit drei verschiedenen Berechnungen ermittelt. Das fällt nun weg und die Pension wird auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet. Dadurch wird die künftige Pensionshöhe verständlicher, transparenter und nachvollziehbarer.
Was ist die Kontoerstgutschrift?
Das ist die Kontogutschrift, die aus den Versicherungsmonaten bis Ende 2013 gebildet und ins neue Pensionskonto überführt wird.
Wie bekomme ich Einsicht in mein neues Pensionskonto?
Im Laufe des Jahres 2014 wurden und werden Pensionskontomitteilung von den Pensionsversicherungsträgern verschickt. Die Einsichtnahme in das persönliche Pensionskonto ist ab Freischaltung durch die PVA jederzeit online mit aktivierter Handy-Signatur möglich. Die Aktivierung der Handy-Signatur benötigt ca. 10 bis 15 Minuten. Dazu nötig sind ein Handy und ein amtlich gültigen Lichtbildausweis. Einige Finanzinstitute bieten die Freischaltung als besonderen Service an.