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Pensionsansprüche erschlichen: Prozess in Wien

Büroleiterin soll sich Pensionsansprüche erschlichen haben: Prozess.
Büroleiterin soll sich Pensionsansprüche erschlichen haben: Prozess. ©APA (Symbolbild)
Eine langjährige Büroleiterin einer im medizinischen Bereich tätigen Interessensvertretung hat sich am Montag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs in Wien vor Gericht verantworten müssen.

Die mittlerweile im Ruhestand befindliche Frau, die eigenen Angaben zufolge derzeit eine monatliche Netto-Pension von 4.400 Euro bezieht, soll sich zu hohe Pensionsansprüche erschlichen haben. Inkriminierter Schaden: knapp 100.000 Euro.

Bei Überstunden und bei Pensionsansprüchen getrickst

Auch bei den Überstunden-Abrechnungen soll sie getrickst haben. Laut Anklage stellte sie allein im Zeitraum August 2015 bis Juli 2016 rund 700 Überstunden in Rechnung, was ihr zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt - aus Sicht der Staatsanwaltschaft unrechtmäßiger Weise - 51.000 Euro einbrachte. Zum Schein soll sie zwei Neffen und eine Nichte beschäftigt haben, was die Interessensvertretung weitere 61.000 Euro kostete.

Frau stellt Vorwürfe in Abrede: "Ich war immer da"

Die Angeklagte stellte sämtliche Vorwürfe in Abrede. Zu den Überstunden meinte sie: "Ich habe wirklich meine Arbeitskraft sieben Tage zur Verfügung gestellt. Ich war immer da." Der Richter konterte: "Dann hatte Ihr durchschnittlicher Arbeitstag 13 bis 14 Stunden?" Die 60-Jährige bejahte. Der Richter war verblüfft: "Ihre Überstunden haben zusätzlich bis zu 71 Prozent Ihre Grundgehalts ausgemacht!"

Die Überstunden wurden der Frau entgegen den Bestimmungen auch auf ihre Pension angerechnet - der Anklagebehörde zufolge deshalb, weil sie eine entsprechende Anweisung in die Buchhaltung kommunizierte. Den betreffenden Mitarbeiter habe sie "zu nichts verleitet", betonte die Angeklagte.

Ihre Pensionsansprüche soll sie vorsätzlich in die Höhe getrieben haben, indem sie dem Pensionsantrag einen Anhang beifügte, der von ihren Vorgesetzten nach einem Umlaufbeschluss unterschrieben hätte werden müssen. Für Verteidiger Bernhard Kisper war dieser Vorwurf Auswuchs "der österreichischen Neidgesellschaft". Die Angeklagte, die 1982 in der Interessensvertretung zu arbeiten begonnen hatte und mit Fleiß und Einsatzbereitschaft Karriere gemacht hätte, sei mit einem "alten", entsprechend gut dotierten Arbeitsvertrag in den Ruhestand getreten. Sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Neffen und Nichten als Ferialpraktikanten im Einsatz

Die Nichte und ihre beiden Neffen hätten jeweils als Ferialpraktikanten gearbeitet und das Archiv der Interessensvertretung auf elektronische Datenträger übertragen, insistierte ihre angeklagte Tante. Es habe sich bei ihnen um keine "ordnungsgemäßen Dienstnehmer" gehandelt, also hätte es keiner Arbeitsverträge bedurft. Was genau und wie viel die drei Verwandten der 60-Jährigen an Stunden geleistet hatten, lässt sich allerdings nicht mehr überprüfen. Die Papierordner wurden geschreddert, es ist unklar, wie viel davon überhaupt digitalisiert wurde.

Einer der Neffen wurde immerhin ein Jahr und drei Monate beschäftigt - "etwas lang für einen Ferialpraktikanten", wie der Richter anmerkte. Das Einscannen von Unterlagen sei "nicht wirklich eine schöne Arbeit. Da muss man erst jemanden finden, der das macht", erwiderte die 60-Jährige.

Die Verhandlung wurde schließlich zur Ladung weiterer Zeugen vertagt. Nächster Termin: 14. März.

(APA/Red)

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