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Pensionsanspruch gilt auch bei Auslandspraktika

Das Auslandspraktikum soll nun auch angerechnet werden. / Symbolbild
Das Auslandspraktikum soll nun auch angerechnet werden. / Symbolbild ©Pixabay
Mit einem Praktikum in Österreich konnten sich Betroffene Versicherungszeiten für die spätere Pension sichern. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen nun auch für Praktika, die im Ausland absolviert werden.

Darüber informierte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) am Freitag in einer Aussendung. Bei Praktikumsplätzen in Österreich werden die erworbenen Versicherungszeiten automatisch erfasst. Sie sind auch über das Pensionskonto einsehbar. Bei Tätigkeiten im Ausland stellt sich die Situation hingegen etwas komplizierter dar: “Wenn in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in einem Land, mit dem Österreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, ein bezahltes Praktikum absolviert wird, für welches ausländische Versicherungszeiten erworben werden, zählen diese unter bestimmten Voraussetzungen für den Anspruch auf eine österreichische Pension”, erklärte die PVA.

Zu jenen Staaten, mit denen Österreich ein derartiges Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, zählen Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Indien, Israel, Kanada, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Philippinen, Republik Korea, Serbien, Tunesien, Türkei, Uruguay und die USA. Je nach Dauer der Beschäftigung und den gesetzlichen Regelungen in dem Land, in dem das Praktikum absolviert wurde, erwerben die Beschäftigten auch einen Pensionsanspruch aus dem Ausland, heißt es in der Aussendung. Mehrmalige Praktika in einem Land und spätere Beschäftigungszeiten werden dabei zusammengezählt.

Pensionsanspruch bei Praktika im Ausland

Meldet ein Beschäftigter beim Pensionsantrag eine Tätigkeit im Ausland, leitet der Pensionsversicherungsträger automatisch ein Pensionsfeststellungsverfahren mit den zuständigen ausländischen Trägern ein. Der zuständige Versicherungsträger prüft außerdem gesondert, ob nach seinen Rechtsvorschriften die Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch erfüllt sind. So kann es dazu kommen, dass Pensionsansprüche aus mehreren Staaten zu verschiedenen Zeitpunkten entstehen.

PVA-Obmann Manfred Anderle erklärte: “Jedes gearbeitete Monat hat heute Einfluss auf die Pension. Da erhalten auch bezahlte Praktika im Ausland eine hohe Relevanz für die spätere Pension.” Auch Winfried Pinggera, Generaldirektor der PVA, betonte die Bedeutung von Praktika: Auch wenn es bei vielen Praktikanten noch einige Zeit dauern werde, bis sie einen Pensionsantrag stellen, dürfe auf die erworbenen Zeiten nicht vergessen werden.

APA/red

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