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Pensionen sollen laut Gesetz um 1,2 Prozent steigen

Die Pensionen sollen im kommenden Jahr um 1,2 Prozent steigen. Um diesen Wert ist die Inflation im Zeitraum von August 2009 bis Juli 2010 durchschnittlich gestiegen und nach den gesetzlichen Bestimmungen muss auch der Pensionsanpassung dieser Wert zugrunde gelegt werden. Allerdings hat sich die Politik in den vergangenen Jahren nie daran gehalten und mit den Seniorenvertretern eine andere Regelung vereinbart, die dann vom Parlament beschlossen wurde.

Die Seniorenvertreter haben immer gefordert, den sogenannten Pensionstenpreisindex heranzuziehen, der traditionell über der normalen Inflationsrate liegt. Heuer beträgt dieser Pensionistenpreisindex, der speziell für Pensionisten relevante Produkte und Leistungen beinhaltet, für den fraglichen Zeitraum 1,6 Prozent.

Der sogenannte “Deckel” bei der Pensionsanpassung kommt heuer nicht mehr zur Anwendung. Bisher war es so, dass die prozentuelle Erhöhung nur bis zu einer Pensionshöhe von 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage ausgezahlt wurde, darüber gab es nur noch einen Fixbetrag. Diese Regelung ist heuer ausgelaufen, womit auch die höheren Pensionen in den Genuss der prozentuellen Anhebung kommen.

Für heuer waren die Pensionen um 1,5 Prozent erhöht worden, darüber hat es einen Fixbetrag von 36,99 Euro gegeben. Das hatte auch die Pensionskommission aufgrund der Inflationsrate so empfohlen. Zusätzlich wurde aber eine Einmalzahlung für kleine Pensionen gewährt, die 4,2 Prozent des Einkommens betrug, wenn dieses nicht mehr als 1.200 Euro ausmachte. Diese Einmalzahlung wurde bei höheren Pensionen abgeschmolzen und ab 1.300 Euro Pension gab es keine mehr.

Die Pensionskommission wird nun formal Ende Oktober den Anpassungsfaktor aufgrund der Inflation von August 2009 bis Juli 2010 festlegen. Danach ist die Politik am Zug. Entweder der Sozialminister akzeptiert diese Empfehlung oder es gibt eine andere Vereinbarung, die mit den Seniorenvertretern ausgehandelt wird. Letztere müsste allerdings in Form eines Gesetzes vom Parlament beschlossen werden.

Zusätzlich muss die Pensionskommission heuer wieder langfristig die Nachhaltigkeit der Pensionen überprüfen und für den Fall eines zu starken Ansteigens der Lebenserwartung bis zum Jahr 2050 Reformmaßnahmen wie etwa eine Erhöhung des Pensionsalters oder geringere Pensionsanpassungen vorschlagen. Laut Gesetz muss die Kommission alle drei Jahre diese langfristige Überprüfung vornehmen. Diese Sitzung der Kommission soll schon Ende September stattfinden.

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