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Pensionen: Das kommt auf uns zu

Von Höchstpensionen über Bemessungsgrundlage bis zur Abfederung und Schwerarbeiterregelung - hier erfahren Sie, was sich durch die Pensionssystem-Harmonisierung ändert.

Die Regierung hat am Montag ihre Pläne zur Harmonisierung der Pensionssysteme vorgelegt. Das neue Pensionskonto soll ab 2005 für fast alle Berufsgruppen gelten. Ausgenommen sind nur 55-Jährige und Ältere, die Landes- und Gemeindebediensteten sowie einige freier Berufe mit eigenen Kassen wie Notare und Rechtsanwälte. Mitte August wird der Begutachtungsentwurf vorliegen, im Herbst ist der Beschluss im Parlament geplant. Mit 1.1. 2005 tritt die Neuregelung in Kraft. Im Folgenden die Regierungspläne im Detail.

Höchstpension:

Der Steigerungsfaktor beträgt 1,78 Prozent. Damit kann man mit 65 nach 45 Versicherungsjahren 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens erreichen.

Beitragssatz:

Der Beitragssatz liegt künftig für alle am Niveau des ASVG von 22,8 Prozent. Allerdings gibt es für Bauern und Selbstständige staatliche Zuschüsse. Der Eigenbeitrag für Landwirte wird 15 Prozent betragen, für Selbstständige 17,5 Prozent. Mittels Übergangsfristen werden diese Marken 2008 bzw. 2016 erreicht. Die Beiträge sowie Leistungsansprüche werden auf einem Pensionskonto ausgewiesen.

Bemessungsgrundlage:

Ab 2005 gilt eine einheitliche Höchstbeitragsgrundlage (die um 90 Euro erhöhte Höchstbeitragsgrundlage des ASVG 2005, heuer 3450 Euro) sowie eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 316 Euro), die für Selbstständige und Bauern künftig die Mindestbeitragsgrundlage darstellt.

Aufwertung:

Die Aufwertung des jeweiligen Beitragsjahres erfolgt gemäß der jährlichen Lohnentwicklung.

Pensionsanpassung:


Pensionen werden künftig (ab 2006) nach der Höhe der Inflation angepasst. Ausnahmen gibt es für Personen mit einem Bezug, der über der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt (1.750 Euro). Ihnen wird befristet (drei Jahre lang) nur ein Fixbetrag gewährt. Die erste Pensionsanpassung nach dem Ruhestandsantritt erfolgt erst im übernächsten Jahr nach dem Antritt.

Antritt:

Das Regelpensionsalter im neuen System liegt bei 65. Allerdings gibt es einen Pensionskorridor, der einen Antritt zwischen dem 62. und dem 68. Lebensjahr ermöglicht mit entsprechenden Ab- oder Zuschlägen, die jährlich mit 4,2 Prozent geplant sind. Der Korridor gilt wegen des gesetzlich weiter niedrigeren Pensionsalters für Frauen (60) vorerst nur für Männer.


Für eine Pensionsberechtigung müssen künftig nur noch sieben Jahre in einer versicherten Tätigkeit nachgewiesen werden. Bisher waren 15 Versicherungsjahre vonnöten.

Ersatzzeiten

Zeiten der Kindererziehung, der Familienhospizkarenz, des Zivil- und des Präsenzdienstes werden künftig einheitlich bewertet – mit dem Medianeinkommen der Frauen, das derzeit bei 1.350 Euro liegt. Vor allem für Mütter ist dies von Vorteil, da sie sich bisher nur mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz (650) begnügen mussten. Pensionsbegründend sind künftig vier statt zwei Jahre der Kindererziehung.


Für Zeiten der Arbeitslosigkeit werden als Basis 70 Prozent der Bemessungsgrundlage in der Arbeitslosenversicherung herangezogen – für die Notstandshilfe 72 Prozent davon.

Übergang

Bereits im alten System erworbene Ansprüche werden quasi eingefroren und mit den im neuen System erworbenen Ansprüchen parallelgerechnet. Für alle jetzt im Erwerbsleben Befindlichen ergibt sich die Pension somit aus einem Mischsystem.

Nachhaltigkeit:

Sollten sich die demographischen Verhältnisse unerwartet stark ändern, reagiert ein Nachhaltigkeitsfaktor. Steigt also etwa die Lebenserwartung stark, wird es bei Beitragssatz, Steigerungsbeitrag, Antrittsalter, Pensionsanpassung und Bundesbeitrag automatisch entsprechende Anpassungen geben.

Abfederungen:

Die Maßnahmen der Reform aus dem Jahr 2003 werden abgefedert. Statt des bisher geltenden 10-prozentigen Verlustdeckels tritt rückwirkend mit 2004 ein 5-Prozent-Deckel in Kraft. Dieser erhöht sich allerdings bis 2024 in Vierteljahresschritten wieder auf den ursprünglichen Wert. Vom Verlustdeckel ausgenommen sind allerdings die Abschläge, wodurch letztlich doch höhere Verluste herauskommen werden.

Schwerarbeiter:

Die neue Schwerarbeiterregelung soll erst 2006 kommen. Das Roh-Modell sieht vor, dass bei 40/45 Versicherungsjahren und einer entsprechend belastenden Tätigkeit früher in den Ruhestand eingetreten werden kann. Pro Schwerarbeiterjahr würden dann von den 60 bzw. 65 Jahren drei Monate abgezogen. Frühester Antritt wäre mit 55 bzw. 60. Der Abschlag pro Jahr läge bei drei Prozent.


Ebenfalls noch in Ausarbeitung ist eine Vereinheitlichung der Invaliditätspensionen sowie ein Modell, das Dienstordnungspensionen (vor allem höhere Funktionäre in der Sozialversicherung) einen zusätzlichen Pensionssicherheitsbeitrag abverlangt.

  • Pensionen: Harmonisierungs-Konzept vorgestellt

  • Redaktion: Elisabeth Skoda

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