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Pensionen: Beamte fordern Übergangsrecht

Die Beamten drängen auf Verhandlungen mit der Regierung über das geplante einheitliche Pensionssystem. Dabei müsse auch ein “Übergangsrecht“ besprochen werden.

Das fordert der Sprecher der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Hermann Feiner, am Mittwoch gegenüber der APA. Vor allem die Einführung einer Höchstbeitragsgrundlage und damit verbunden einer Höchstpension wie im ASVG müsse in dem Übergangsrecht geregelt werden. Bei der Senkung der Pensionsbeiträge von derzeit 12,55 bzw. 11,05 Prozent auf die von Arbeitern und Angestellten geleisteten 10,25 Prozent geht die GÖD davon aus, dass dies sofort mit Wirksamwerden der Reform ab 1. Jänner 2005 geschieht.

Der GÖD-Sprecher warnte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel davor, den Gesetzesentwurf ohne Abstimmung mit der GÖD in Begutachtung zu schicken. „Das würde eine Lösung nicht erleichtern.“ Schüssel hatte angekündigt, bis Mitte August einen Begutachtungsentwurf vorzulegen. Es müsse in den nächsten eineinhalb Monaten zu Verhandlungen kommen, betonte Feiner.

Der von der Regierung vorgelegte Entwurf ist für die GÖD „eine Diskussionsgrundlage, aber nicht mehr“. Es gebe noch eine Reihe von Punkten, denen man nicht zustimmen könne. Als Beispiel führte Feiner die Schwerarbeiterregelung an, wo die geplanten Abschläge von drei Prozent pro Jahr „nicht zu akzeptieren“ seien. Auch die niedrigeren Beiträge von Selbstständigen und Bauern würden nicht der Grundintention eines einheitlichen Rechts entsprechen. Außerdem macht die GÖD darauf aufmerksam, dass auch bei den Frauen noch keine echte Harmonisierung erfolge, weil bei den Beamten Frauen und Männer ein einheitliches Pensionsantrittsalter haben, im ASVG die Frauen aber um fünf Jahre früher in Pension gehen.

Die Beamten verlangen auch eine Besoldungsreform. Die Lebensverdienstsumme dürfe nicht reduziert werden. Wenn es zu niedrigeren Pensionen kommen, dann müsse es höhere Aktivbezüge geben. Da Arbeiter und Abgestellte eine Abfertigung erhalten, Beamte aber nicht, fordert die GÖD die Schaffung eines „Abfertigungsäquivalents“. Im ASVG zahlt der Arbeitgeber derzeit für die Abfertigung neu 1,53 Prozent in eine Kassa ein. Zudem fordert die Gewerkschaft die Schaffung einer Pensionskassa für die Beamten.

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