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Pension: "Vier Jahrgänge zahlen derzeit drauf"

AK-Präsident Hubert Hämmerle.
AK-Präsident Hubert Hämmerle. ©VOL.AT/Mayer
Der Nationalrat beschloss im September 2019, dass Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren mit 62 Lebensjahren wieder abschlagsfrei in Pension gehen können. Vier Jahrgänge sind dabei aber laut Arbeiterkammer Vorarlberg "vergessen worden".
AK-Präsident Hämmerle zur Hacklerregelung

"Vergessen" wurde auf vier Jahrgänge, die bis dato als einzige Abschläge zu berappen haben. "Das ist total ungerecht und gehört sofort geändert", sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle, für den die Haltung von Kanzler Kurz in dieser Frage vollkommen unverständlich ist.

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Wer mit 15 ins Berufsleben einsteigt, hat bis 60 oft 45 Jahre gearbeitet, bis zum Regelpensionsalter stehen dann gar 50 Jahre zu Buche. "„Wieso soll so jemand mit 62 – und vielleicht schon 47 Beitragsjahren – nicht abschlagsfrei die Pension antreten können", fragt sich Hämmerle. "Andere bringen bis 65 keine 40 Beitragsjahre zusammen, können dann aber trotzdem ohne Abschläge gehen. Die fleißigen Systemerhalter, die am längsten einzahlen, werden damit bestraft und das kann es einfach nicht sein", bringt es der AK-Präsident auf den Punkt.

Zahlreiche Versuche

Dabei sei es ja nicht so, dass seit September 2019 nicht zahlreiche Versuche unternommen wurden, die Ungerechtigkeit gegenüber den Jahrgängen 1954 bis1957 – diese zahlen derzeit als einzige Abschläge – zu eliminieren. Gleich nach dem Parlamentsbeschluss wurde telefoniert und interveniert. Ein entsprechender Abänderungsantrag wurde unverständlicher Weise von Türkis-Blau abgelehnt. Gleichzeitig wurden all jene von der AK informiert, die bereits einen Pensionsantrag gestellt, aber noch keinen Bescheid erhalten haben: Sie sollen sofort ihren Antrag zurückziehen und nach Jahreswechsel einen neuen einreichen, damit sie nicht wegen zwei, drei Monaten in die "Abschlagsfalle" tappen.

Weiter ging es mit einem Antrag zum Thema, der von der Vollversammlung der AK Vorarlberg einstimmig verabschiedet wurde. "Damit gab es eine offizielle Forderung der AK gegenüber dem Ministerium, diese Ungerechtigkeit abzuschaffen", erklärt Hämmerle. Mittlerweile wurde auch der neue Sozialminister Rudi Anschober schriftlich aufgefordert, umgehend tätig zu werden und für Gerechtigkeit zu sorgen. Und weiter: "Ich habe im Rahmen des Vorstands der Bundesarbeitskammer (BAK) alle Länderpräsidenten aufgefordert, solche Anträge einzubringen, zahlreiche haben es getan. Das Bestreben gipfelte dann bei der BAK-Hauptversammlung im November darin, dass der Vorarlberger Antrag mehrheitlich beschlossen wurde."

"Klingt wie gefährliche Drohung"

Vom Tisch ist das Thema nach wie vor nicht. "Zwar hat Kanzler Kurz angekündigt, das Ganze reparieren zu wollen. Das klingt in Arbeitnehmer-Ohren aber eher wie eine gefährliche Drohung", so der AK-Präsident, denn auch eine Aufhebung des Beschlusses vom September 2019 steht im Raum. "Dann allerdings würde eine Ungerechtigkeit durch eine noch viel größere Ungerechtigkeit ersetzt, gegen die wir uns mit allen Mitteln wehren werden", sagt Hämmerle abschließend.

Betroffenen rät er, ihrem Unmut in Briefen oder per E-Mail an Kanzler Kurz, Vize-Kanzler Kogler, LH Wallner und LR Rauch Luft zu verschaffen. Die Politik solle wissen, was die Menschen von der gewählten Vorgangsweise halten.

(Red.)

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