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Patienten in Krems vernachlässigt und bestohlen: Pflegerin verurteilt

Schwerwiegende Vorwürfe wurden gegen eine Pflegerin in Krems erhoben
Schwerwiegende Vorwürfe wurden gegen eine Pflegerin in Krems erhoben ©dpa (Sujet)
Weil eine 48-jährige als 24-Stunden-Betreuerin einen dementen, hilflosen Patienten zumindest eine Nacht allein gelassen und aus dessen Haus Gold und Schmuck im Wert von mehr als 30.000 Euro gestohlen hatte, wurde sie am Dienstag in Krems verurteilt.

Die 48-jährige Rumänin wurde am Dienstag am Landesgericht Krems zu 24 Monaten Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schwere Vorwürfe gegen Pflegerin

Die Frau war wegen Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person sowie schweren gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt. Demnach hatte sie den auf den Rollstuhl angewiesenen Mann am frühen Abend des 3. Oktober 2015 verlassen, obwohl sie wusste, dass eine Ersatzpflegerin frühestens nach zwei Tagen einspringen könnte. Dadurch sei der Patient nicht mit Nahrung, Getränken, Windeln und medizinischer Betreuung versorgt gewesen. Der aufgrund seiner Krankheit hilflose Mann sei mehr oder weniger zufällig am nächsten Morgen von einem Bekannten gefunden worden, sagte die Staatsanwältin. Überdies soll die Angeklagte in dem Haus im Waldviertel  u.a. eine versperrte Schatulle geöffnet und Goldbarren, -dukaten und diverse Schmuckstücke im Wert von rund 31.000 Euro entwendet haben. Die Rumänin beteuerte unter Tränen, nichts gestohlen und zudem ihre Agentur über die Abreise verständigt zu haben.

48-jährige Pflegerin wollte zu ihrem Mann

Der Verteidiger hielt den Vorwürfen entgegen, dass die 48-Jährige in ihrer Heimat mit einem familiären Unglücksfall konfrontiert gewesen sei und nach Hause wollte, weil ihr Mann mit Selbstmord gedroht habe. Nach der Versorgung ihres Schutzbefohlenen habe sie daher einen Zettel an der Eingangstür hinterlassen im Wissen, dass sowohl ein Bekannter als auch eine Caritas-Mitarbeiterin täglich vorbeikamen. Für die angeklagten Diebstähle gebe es keinerlei Beweise. Der Anwalt verwies darauf, dass die – mittlerweile verstorbene – Frau des Patienten damals im Spital war und in dem Haus mehrere Leute “ein und aus gingen”.

Die Angeklagte räumte ein, nach Hause gefahren zu sein. Als Zeitpunkt nannte sie 4.00 Uhr, als ihr Patient längst im Bett gewesen sei. Sie habe ihre Absicht telefonisch sowohl ihrer Agentur als auch einer Nachbarin mitgeteilt, erklärte sie. Gegenüber der Polizei hatte sie ausgesagt, der demente Patient habe sie geschlagen und an den Haaren gerissen. “Ich habe ihn sehr gut betreut”, betonte sie heute.

Zahlreiche Widersprüche bei Prozess in Krems

Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussvortrag auf die zahlreichen Widersprüche in der Aussage der Angeklagten, die gleich mehrere Gründe für ihre überstürzte Abreise angab – von Schlägen seitens des Patienten über Angst vor einem Bekannten bis zu Selbstmorddrohung und Scheidungsabsicht ihres Mannes reichte die Palette. Auf Fotos, die die Tochter der 48-Jährigen auf Facebook gestellt hatte, habe die zweite Betreuerin eindeutig Schmuckstücke aus dem Besitz der – mittlerweile verstorbenen – Frau des Patienten erkannt.

Mildernd sei kein Umstand gewesen, erläuterte Richterin Gudrun Hagen zum Urteil. Die Angeklagte habe wenig Glaubwürdiges ausgesagt, vielmehr alle anderen – von Bekannten und Nachbarn bis zur Sachwalterin – “angepatzt” und das Vertrauensverhältnis ihrer Stellung ausgenutzt. Wie lange der auf den Rollstuhl angewiesene Mann tatsächlich allein gelassen worden war, ließ sich nicht exakt eruieren. Von der Vermittlungsagentur für Betreuungspersonal sagte ein Zeuge aus, dass die 48-Jährige an jenem Abend angerufen und ihre Abreise angekündigt hätte – worauf sie angewiesen worden sei, erst dann zu fahren, wenn die Ersatzbetreuerin eingetroffen wäre.

(apa/red)

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