Das Ergebnis der Voruntersuchung wird nun an die Glaubenskongregation im Vatikan weiter geleitet, die dann entscheiden muss, ob es zu einem kirchlichen Verfahren kommt.
Verfahren nicht ausgeschlossen
Obwohl die angeblichen Übergriffe Paternos rund 15 Jahre zurückliegen, ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Verfahren eingeleitet wird. Bei entsprechender Schwere des Vergehens sei eine Nicht-Verjährbarkeit möglich, erklärte Elbs.
Der beschuldigte Kaplan wurde nach Angaben des Pastoralamtsleiters in dieser Woche zu den Vorwürfen befragt. Paterno habe dabei den Vorwurf des Missbrauchs zurückgewiesen, wolle sich aber trotzdem mit den Anklägern zusammensetzen, um gut zu machen, was gut zu machen sei.
Wie viele Zeugen gegen Paterno ausgesagt haben, sagte Elbs nicht. Berichtet worden sei aber, dass der Kaplan nicht immer die notwendige Distanz bewahrt habe. Auch von Übergriffen, die schwer wiegend sind, hätten Betroffene gesprochen.