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Passanträge auch künftig bei den Gemeinden möglich

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Bregenz - Nach der Einführung des sogenannten "Hochsicherheitspasses" im neuen Passgesetz hat die Vorarlberger Landesregierung nun beschlossen, die Anschaffung von Fingerprintscannern für die Gemeindeämter zu finanzieren.

“Damit wollen wir sicherstellen, dass Passanträge weiterhin nicht nur bei der Bezirkshauptmannschaft, sondern auch bei der Gemeinde gestellt werden können”, sagt Landeshauptmann Herbert Sausgruber.

   Die Passgesetz-Novelle hat festgelegt, dass im Reisepass künftig neben einem Foto und Angaben zur Person auch zwei Fingerabdrücke in elektronischer Form gespeichert sein müssen. Diese Neuerung macht die zusätzliche technische Ausstattung der Passantragstellen erforderlich. Landesweit werden etwa 150 Geräte gebraucht.

Quelle: Landespressestelle Vorarlberg

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