Die 18-Jährige wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt. Da sie in U-Haft gewesen war, wurde sie enthaftet.
Urteil auch gegen Freundin
Ihre ein Jahr jüngere Freundin erhielt sechs Monate bedingt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Mädchen konnten sich nicht erklären
Die beiden hatten laut Anklage in Wiener Neustadts Party-Meile männlichen Lokalgästen die Geldbörsen aus den Hosentaschen gestohlen, andere Mädchen rüde behandelt und im Bezirk Mödling einem Fußgänger aus dem Auto heraus Geldscheine entrissen.
“Wir haben keine Arbeit, keine Beschäftigung, keinen Fernseher gehabt. Wir wissen es selber nicht. Es tut uns leid”, war ihre Verantwortung auf die Frage der Richterin nach dem Warum. Eine dritte Beschuldigte war nicht erschienen.
(apa/red)