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Party-Verbot!

Sie wird einfach nicht gescheiter. Lindsay Lohan schafft es sogar während ihres Hausarrests einen Fehler nach dem anderen zu machen. Und erneut schlitterte die Party-Nudel nur haarscharf an einer Inhaftierung vorbei.

Egal, welche Strafen It-Girl Lindsay Lohan vom Gericht bisher aufgebrummt bekam: So richtig ernst nahm sie die ? entgegen anderslautenden Beteuerungen ? noch nie: Ihre Verstöße gegen die Bewährungsauflagen sind kaum mehr zu zählen.

Bei ihrem jüngsten Auftritt vor Gericht wurde sie genau deshalb (und wegen des Verdachts, eine Halskette im Wert von 1.800 Dollar gestohlen zu haben) zu 35 Tagen Hausarrest verdonnert, kontrolliert durch eine elektronische Fußfessel. Wer jedoch glaubte, dass dies die 24-jährige Schauspielerin in irgendeiner Weise beeindrucken würde, der wurde dieser Tage eines Besseren belehrt: Sie versüßte sich die Zeit im Privatknast nämlich mit einer ausgelassenen Party mit Freunden auf der Dachterrasse in ihrem Penthouse in Venice Beach.

Darf sie denn das? Das Seitenblicke Magazin fragte Society-Anwalt Manfred Ainedter: “Frau Lohan”, meint der, “steht es frei, in ihren vier Wänden zu machen, was sie will.” Aber eine Provokation für das Gericht sind derartige Fotos natürlich trotzdem.

Blöd gelaufen

Zu dumm ist allerdings, dass kurz nach der Terrassen-Party einer ihrer Alkoholtests positiv ausfiel. Gleich zwei Mal war Lindsays Blut auf Alkohol untersucht worden, berichtete das Online-Portal “TMZ.com” im Vorfeld. Ein Test war zwar negativ, der andere aber positiv. Gerüchten zu Folge habe die junge Dame damit gegen ihre Bewährungsauflagen im Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer verstoßen und laufe Gefahr, hinter Gittern zu landen.

Wieder einmal Glück gehabt!

Doch das Gericht beschloss, Lindsay auch nach dieser Aktion nicht in den Knast zu stecken. Die Erklärung: Lohan musste nur bis Ende Februar auf den möglichen Konsum von Rauschmitteln getestet werden. Die Prüfung auf Alkoholkonsum sei jetzt nicht mehr Teil ihrer Bewährungsauflagen. Sie habe zwar nicht gegen ihre Auflagen verstoßen, die Ausrichtung einer Grillparty während ihres Hausarrests zeuge jedoch von “mangelndem Urteilsvermögen”, kommentierte die Richterin.

Somit folgte ein noch viel Schlimmeres Urteil für Miss Lohan: ein gerichtliches Party-Verbot in ihren eigenen vier Wänden! Zukünftig darf die Schauspielerin nämlich während ihres Hausarrests nur noch “einen Freund und ein Familienmitglied zur gleichen Zeit” empfangen.

Doch wie wir LiLo kennen, findet sie sicher auch unter diesen Auflagen einen Weg, Mist zu bauen. Denn darin ist sie die ungeschlagene Meisterin!

(Seitenblicke.at/Foto: dapd)

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