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Parteiengesetz: RH ortet "Umgehungsmöglichkeiten"

Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker lobte Parteiengesetz-Entwurf.
Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker lobte Parteiengesetz-Entwurf. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
ÖVP und Grüne dürfen sich im Hinblick auf ihre Pläne beim Parteiengesetz über ein grundsätzlich positives Feedback des Rechnungshofs freuen. Eine Warnung kommt dennoch von RH-Präsidentin Margit Kraker.

Margit Kraker fordert in ihrer Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetz Nachbesserungen und warnt - ähnlich wie der Parteiensenat im Kanzleramt - vor "Umgehungsmöglichkeiten" bei Inseraten und Parteispenden. Für die immer umfangreichere Prüfung der Parteifinanzen fordert der Rechnungshof zehn neue Prüferinnen und Prüfer.

Veröffentlichung von Parteispenden

Grundsätzlich begrüßt der Rechnungshof die Pläne der Koalition als "lang erwarteten Fortschritt". Der politische Wettbewerb werde damit fairer und transparenter. Die Novelle würde dem Rechnungshof erstmals eine direkte Prüfung der Parteifinanzen erlauben. Parteispenden sollen schon ab 150 Euro veröffentlicht werden, die Regeln für parteinahe Organisationen werden nachgeschärft.

Rechnungshof ortet bei Gesetz "Umgehungsmöglichkeiten"

Aus Sicht des Rechnungshofs enthält das Gesetz aber weiterhin "Umgehungsmöglichkeiten". So würden Inserate in Parteimedien nicht erfasst, wenn die Medieninhaber Parteifirmen oder Treuhändern sind. Auch Spendenobergrenze von 7.500 Euro pro Spender bzw. 750.000 Euro pro Partei könnte künftig umgangen werden. Denn Zuwendungen bis 150 Euro sollen nicht mehr als Parteispende gelten. Größere Spenden könnten also in beliebig viele 150 Euro-Pakete aufgeteilt werden, warnt der Rechnungshof: "Diesbezüglich sieht der Entwurf kein Stückelungsverbot vor."

Rechnungshof: Geplantes Streitschlichtungsverfahren neu regeln

Gänzlich neu regeln sollte die Koalitionsparteien aus Sicht des Rechnungshofs das geplante Streitschlichtungsverfahren mit den Parteien beim Verfassungsgerichtshof. Außerdem schlägt der Rechnungshof einige Nachbesserungen bei Detailregeln vor - etwa bei parteinahen Organisationen, gesetzlichen Berufsverbänden und der Auflistung von Einnahmen, Ausgaben und Spenden von Gemeinde- und Bezirksparteien. Die Möglichkeit der Parteien, falsche Angaben im Rechenschaftsbericht straffrei zu korrigieren, will der Rechnungshof streichen.

Parteiengesetz: Zweidrittelmehrheit notwendig

Für das Parteiengesetz brauchen ÖVP und Grüne eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2023 - wobei Kraker genaue Übergangsregelungen einmahnt. Dass die Prüfbefugnisse des Rechnungshofes in die Betätigungsfreiheit der Parteien eingreifen könnten, sieht Kraker nicht. Denn der Rechnungshof werde lediglich die Einhaltung der Spielregeln des Parteiengesetzes prüfen: "Eine Umgehung des Rechnungshofes darf in Zukunft nicht mehr möglich sein."

(APA/Red)

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