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Parkpickerl muss in Wien 2015 erneuert werden

2013 geklebte Zwei-Jahres-Pickerl müssen nun erneuert werden.
2013 geklebte Zwei-Jahres-Pickerl müssen nun erneuert werden. ©APA
Am 1.1.2013 wurden die Kurzparkzonen in Wien erweitert. Wer damals ein "Zwei-Jahres-Pickerl" beantragt hat, muss dieses nun erneuern. Der Verkehrsclub ÖAMTC bittet die Kontrollore der MA 67 um "Flexibilität", bzw. eine Schonfrist.
Neue Grenzen seit 1.1.2013

“Wegen der Erweiterung der Kurzparkzonen in den Außenbezirken vor genau zwei Jahren müssen derzeit besonders viele Wiener in großen Teilen der ehemaligen Vororte Hernals, Ottakring und Breitensee bzw Hütteldorf ihr Parkpickerl erneuern”, erinnert Martin Hoffer, Jurist beim ÖAMTC. “Wer sein Zwei-Jahres-Pickerl seinerzeit mit dem Inkrafttreten der Kurzparkzonen-Ausweitung am 1. Jänner 2013 gelöst hat, muss bis morgen früh das Pickerl wechseln. Das heißt, das alte entfernen und das neue aufkleben.”

Neues Parkpickerl muss am 2.1.2015 kleben

Da sich aber bei den derzeitigen Temperaturen das Abkratzen alter Parkpickerl und das sichere Ankleben neuer als schwierig herausstellt, könnten manche Bewohner es nicht schaffen, das neue Pickerl vorschriftsgerecht anzubringen. Daher ersucht der ÖAMTC-Jurist Kontrollorgane und die Behörde um Flexibilität. “Einerseits geht nach derzeitigem Wissenstand die MA 67 davon aus, dass das alte und das neue Pickerl gleichzeitig nicht erlaubt sind. Diese Meinung sollte hinterfragt werden. Andererseits könnten die Kontrollorgane bei fehlendem neuen Pickerl in ihrer Datenbank nachfragen, ob diese rechtzeitig beantragt wurden. In beiden Fällen sollte daher keine Beanstandung erfolgen”, so Martin Hoffer abschließend.

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