AA

Parken am Einkaufssamstag in Wien: Vorsicht bei Anrainerparkplätzen am 8. Dezember

Auch am Feiertag muss auf die Anrainerparkplätze in mehreren Bezirken geachtet werden.
Auch am Feiertag muss auf die Anrainerparkplätze in mehreren Bezirken geachtet werden. ©APA/Roland Schlager
Grundsätzlich sind am Feiertag den 8. Dezember keine Parkscheine auszufüllen - doch Vorsicht bei Anrainerparkplätzen in Wien. Achten Sie auf die beschilderten Parkregelungen, es kommt zu Ausnahmen.

Am 8. Dezember ist der zweite Einkaufssamstag. Trotz Feiertag haben die Geschäfte an Mariä Empfängnis offen, die Kurzparkzonen sind jedoch an gesetzlichen Feiertagen außer Kraft. Trotz allem dürfen Anrainerparkplätze, etwa rund um die Mariahilfer Straße, keinesfalls benutzt werden.

Achten Sie auf Parkregelungen in Wien

Ausnahmen sind Bahnhofs- und Spitalsbereiche und die Parkzone rund um die Stadthalle (ab 18 Uhr). In diesen Bereichen gelten auch am 8. Dezember die jeweils beschilderten Parkregelungen, erinnern die ÖAMTC-Experten. Auch in den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen auch Anrainerparkplätze. Diese dürfen nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds. Die Strafe kann im Normalfall 36 Euro betragen.

ÖAMTC-Tipp: Wenn Sie einen Parkplatz gefunden haben, vergewissern Sie sich, dass es nicht ein Anrainerparkplatz ist.

(Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Parken am Einkaufssamstag in Wien: Vorsicht bei Anrainerparkplätzen am 8. Dezember
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen