Sie reichte am Montag vor einem Bundesrichter in Los Angeles Klage gegen eine Internetseite ein, deren Besucher gegen die Zahlung von 40 Dollar (knapp 31 Euro) intimen Einblick in das Leben der 25-jährigen Hotelerbin erhalten.
Die Seite dringe auf verwerflichste Weise in ihre Privatsphäre ein, argumentierte Hilton. Sie müsse geschlossen werden, da sie von Leuten missbraucht werden könnten, um mir nachzustellen oder mich zu belästigen.
Dem Gericht erklärte Hilton, die im Internet veröffentlichten Gegenstände stammten aus einem Container, den ihre Schwester und sie während eines Umzugs angemietet hätten. Die Miete sollte die Umzugsfirma zahlen; dies sei aber offensichtlich nicht geschehen. Zu ihrem großen Schock habe sie feststellen müssen, dass ihre Sachen öffentlich versteigert wurden. Die Bieter verkauften den Container mit riesigem Gewinn weiter; der neue Besitzer schließlich stellte Hiltons gesammelten Besitz im Internet aus. Dazu zählen Tagebucheintragungen genauso wie Kinderfotos – aber auch mehrere Aufnahmen, die Partyqueen Hilton spärlichst bekleidet in Aktion zeigen. 2003 war schon einmal ein privates Sex-Video der Hotelerbin ins Internet gelangt; es hatte Hilton über Nacht berühmt gemacht.