Das zuständige Pariser Berufungsgericht habe noch keinerlei Anhörung zum Fall Pfahls angesetzt, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. In Pariser Justizkreisen hieß es, das Verfahren könne lange dauern, weil Frankreich der 1995 eingerichteten vereinfachten Auslieferungs-Prozedur zwischen EU-Staaten nicht zugestimmt habe.
Den Angaben zufolge muss das offizielle Auslieferungsersuchen auch bei einer Zustimmung des Betreffenden noch von den Berufungsrichtern geprüft werden. Letztlich obliegt es dann dem französischen Premierminister Jean-Pierre Raffarin, die Auslieferung per Dekret zu besiegeln. Der in Deutschland der Korruption und der Steuerhinterziehung verdächtigte Pfahls war am 13. Juli in Paris festgenommen worden. Er sitzt seit dem 14. Juli im berüchtigten Santé-Gefängnis der französischen Hauptstadt in Haft.