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Paris Hilton darf ungestraft klauen

Die Hotel-Erbin Paris Hilton muss nicht mehr mit einer Anklage wegen des Diebstahls eines ihrer Videos rechnen. Der Staatsanwalt bestätigte: Das Video reicht als Beweis nicht aus.

Auf einem mit einer Überwachungskamera aufgenommenen Video ist zu sehen, wie die 23-jährige Hotel-Erbin an einem Zeitungsstand ein paar Magazine kaufte, sie bezahlte und plötzlich eine Kopie des von ihrem ehemaligen Liebhaber vermarkteten Privatvideos „One Night in Paris“ entdeckte. Sie riss es an sich und nahm es mit.

Ein Angestellter zeigte die prominente Ladendiebin an. Die Staatsanwaltschaft Los Angeles hat jetzt ihre Ermittlungen gegen Paris Hilton eingestellt. Zur Begründung hieß es, das Video reiche als Beweis nicht aus.

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