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Papst-Wahl nährt Spekulationen um Kurienreform

Alle Fragen vor dem Konklave offen
Alle Fragen vor dem Konklave offen ©EPA
Liegt es an unklaren Kompetenzen, mangelnder Abstimmung, einer schlechten Informationspolitik oder schlicht an menschlicher Unzulänglichkeit?
Die letzte Generalkongregation
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Das Konklave: Wer, wo und wie?

Über die Pannen an der Kirchenspitze wie Williamson-Affäre, Vatileaks, die Regensburger Rede oder den Umgang mit den Missbrauchsskandalen ist viel gerätselt und räsoniert worden. Tatsache ist, dass der Motor der Kurie in den vergangenen Jahren mitunter unrund lief: Sei es, weil der zuständige Kardinalstaatssekretär ihn nicht richtig in den Griff nahm, oder weil interne Widerstände ihm die notwendige Unterstützung verwehrten und ihn auflaufen ließen.

Der Ruf nach einer Kurienreform gehörte im Vorfeld des Konklaves zu den häufigsten Forderungen. Im Vorfeld der Generalkongregationen und auch in der Synodenaula äußerten die Kardinäle deutlich ihren Unmut über Zustand und Funktionieren des Kurienapparats. Sie plädierten für bessere Informations- und Kommunikationsmechanismen, für mehr Transparenz und auch für häufigere Kabinettssitzungen an der Kirchenspitze.

Kurienreform: Mammutprojekt

In jedem Fall ist eine Kurienreform ein Mammutunterfangen. Und Benedikt XVI. hatte schon zu Pontifikatsbeginn klargestellt, dass er zwar kleine Modifizierungen im Apparat vornehmen wollte. Dass ihm aber für einen neuen und großen Wurf die Zeit und die Kräfte fehlten.

Zuletzt hatte Papst Paul VI. (1963-78) nach dem Konzil den vatikanischen Verwaltungsapparat neu aufgestellt. Für die neuen Aufgaben der Kirche schuf er neue Behörden, Sekretariate, Räte, Kommissionen: Für Ökumene, für den Dialog mit Nichtchristen und Nichtglaubende, für Familie und Laien. Johannes Paul II. (1978-2005) schloss die Reform seines Vorgängers ab. Seine Kurienreform “Pastor bonus” vom 28.6.1988 – fast zeitgleich mit dem Schisma der Traditionalisten (30.6.88) – vereinheitlichte das Kurien-Organigramm. Seither gibt es als zentrale Behörde das Staatssekretariat, dann neun Kongregationen (für zentrale innerkirchliche Belange), drei Gerichtshöfe und 13 Räte (für den Dienst der Kirche in der Welt).

Alle Behörden sind im Prinzip gleichberechtigt und eigenständig. An der Spitze steht jeweils ein Kardinal oder Erzbischof, dem ein Sekretär (im Erzbischofs- oder Bischofsrang) und (mitunter auch) ein Untersekretär im Rang eines Monsignore zuarbeiten. Die Arbeitsstäbe zählen, außer dem Staatssekretariat, selten mehr als 30 Personen – vom Referenten und der Schreibkraft bis zum Pförtner. Die inhaltliche Sacharbeiten leisten vor allem die Mitglieder der Behörden, meist rund 30 Kardinäle und Bischöfe der Weltkirche, die zu jährlichen Vollversammlungen zusammentreten und zwischenzeitlich Aufgaben übernehmen. Berater in den Kongregationen sowie Mitglieder in den Räten können auch Laien werden.

Experten: Kurienapparat sollte gestrafft werden

Der derzeitige Kurienapparat könnte und sollte nach Ansicht von Beobachtern und Experten gestrafft und verschlankt werden. Manche Räte könnten zusammengelegt werden, etwa der für “Gerechtigkeit und Frieden” mit “Cor unum”. Dem Laienrat könnten die Behörden für Familie und Krankenpastoral zugeordnet werden.

Als noch wichtiger gelten freilich eine engere Koordination und bessere gegenseitige Informationen zwischen den Behörden. Daran hapert es bisher häufig. Kabinettssitzungen des Papstes mit seinen Behördenchefs hatte es nach dem Amtsantritt von Benedikt XVI. zunächst öfter gegeben, dann wurden sie jedoch seltener. Klar scheint, dass die bisherige Verzahnung, wonach jeder Kurienchef zugleich Mitglied in einer Handvoll anderen Ministerien ist und deren Betrieb gut kennt, nicht ausreicht.

Neben neuen Strukturen und verbesserten Kommunikationsformen wird es aber auch auf geeignetes Personal ankommen. Das gilt für die Spitze wie auch für die römischen Arbeitsstäbe. Dazu ist es notwendig, dass die Diözesen rund um den Erdball qualifizierte Mitarbeiter für einige Jahre zum Dienst beim Heiligen Stuhl abstellen. (APA)

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