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Papst spricht erste Schweizerin heilig

Als erste Schweizerin soll sie heiliggesprochen werden, die Ordensfrau Maria Bernarda Bütler, die 1848 in der kleinen Gemeinde Auw zwischen Zürich und Luzern geboren wurde. Am kommende Sonntag nimmt Papst Benedikt XVI. die Lateinamerika-Missionarin offiziell in die Liste der Heiligen auf.

Dieses Ereignis hat den Ort mit 1.600 Einwohnern – drei Viertel von ihnen sind katholisch – zu einer Pilgerstätte wachsen lassen.

Im März war die Heiligsprechung bekanntgegeben geworden. Seitdem habe die Zahl der Besucher in seiner Kirche merklich zugenommen, sagt Pfarrer Alphons Brunner.
Und am 19. Oktober wollen unter anderem 350 Ordensfrauen aus Kolumbien, Ecuador, Brasilien und Kuba nach Auw kommen, angeführt von Marinés Burin, der Generaloberin der Franziskaner Missionsschwestern. Das zeigt den großen Wirkungskreis von Mutter Maria Bernarda.

Verena Bütler, wie sie mit bürgerlichem Namen hieß, sei als ganz normales Mädchen aufgewachsen, berichtet man in Auw von ihr, wo noch über ein Dutzend Familien den Namen Bütler tragen.
Nur wenige Meter von der spätbarocken Dorfkirche entfernt, steht auch heute das alte Schindelhaus, in dem Verena Bütler am 28. Mai 1848 als viertes von acht Kindern geboren wurde. 19 Jahre lang lebte sie dort, bevor sie bei den Kapuzinerinnen im Kloster Maria Hilf in Altstätten im Kanton St. Gallen eintrat. Hier erhielt die Auwerin den Ordensnamen Maria Bernarda.
1880 wurde sie Oberin der Gemeinschaft. 1888 wanderte Bernarda mit sechs Schwestern nach Ecuador aus, wo sie vor allem in der Krankenpflege und im Schulwesen wirkten. Als in Ecuador eine Katholiken-Verfolgung ausbrach, flüchteten die Schwestern 1895 nach Cartagena im Norden Kolumbiens.
In Cartagena gründete Maria Bernarda die Kongregation der Franziskaner Missionsschwestern. Nach 32 Jahren Tätigkeit in Kolumbien starb sie am 19. Mai 1924 im Alter von 76 Jahren.

Die Heiligsprechung erfolgt nach der Anerkennung von zwei medizinisch nicht erklärbaren Heilungen durch die Kirche als von Mutter Bernarda bewirkte “Wunder”. 1967 war ein zwei Wochen altes Mädchen in Kolumbien von einem Hirntumor geheilt und 2002 eine Ärztin von ihrem schweren Lungenleiden befreit worden. Für die Heiligsprechung von Nicht-Märtyrern ist die Anerkennung von zwei ihnen zugeschriebene “Wundern” aus Sicht des Kirchenrechts Pflicht.

Maria Bernarda gilt als die erste Frau aus der Schweiz, die heiliggesprochen wird. 1947 war bereits der Einsiedler und Mystiker Niklaus von Flüe (1417-1487), genannt “Bruder Klaus”, als erster geborene Schweizer heiliggesprochen worden.

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