Papst Johannes Paul II. hat in seiner am Donnerstag veröffentlichten 14. Enzyklika der Idee von einem „gemeinsamen Abendmahl“ von Katholiken und Protestanten eine Absage erteilt. „Zu diesem Thema lässt das Verbot des Kirchenrechts keinen Raum für Unklarheiten“, schreibt der Papst in seinem Weltrundschreiben „Die Kirche lebt von der Eucharistie“. Ausdrücklich warnt er vor Missbräuchen. Katholiken dürften nicht am evangelischen Abendmahl teilnehmen.
Das Schreiben, das der Papst am Gründonnerstag bei einer Zeremonie im Vatikan unterzeichnet, hat vor dem “Ökumenischen Kirchentag“ Ende Mai in Berlin besondere Brisanz. Dort wollen Katholiken und Protestanten ein Abendmahl in evangelischer Tradition und einen Gottesdienst mit katholischer Eucharistie feiern. Katholiken müssten sich von der Teilnahme an einer solchen Inter-Kommunion fernhalten, um nicht einer „Zweideutigkeit über die Natur der Eucharistie Vorschub zu leisten“, heißt es in dem 60-Seiten-Dokument. Am Gründonnerstag gedenkt die katholische Kirche der Einsetzung der Eucharistie und des Priesteramtes. Es ist auch der 100. Jahrestag der großen Eucharistie-Enzyklika „Mirae caritatis“ von Papst Leo XIII.
Hintergrund des Konflikts sind unterschiedliche theologische Auffassungen über das Abendmahl und die Rolle des Priesters. Nach katholischer Lehre verwandelt der Priester durch seine Worte bei der Eucharistiefeier Hostie und Wein in Leib und Blut Jesu („Transsubstantiation“). Die Protestanten kennen das Mysterium nicht und haben auch kein Sakrament der Weihe. Aus diesem Grund ist für die katholische Kirche auch eine „Interzelebration“ kirchenrechtswidrig:
Wenn ein katholischer Priester die Eucharistie mit einem protestantischen Amtsträger, der nach katholischem Verständnis als Laie keine priesterlichen Vollmachten hat, „konzelebriere“, dann täusche er eine Eucharistie nur vor, die nach katholischem Glauben ungültig sei. Der Vatikan hatte erklärt, dass katholische Priester, die mit protestantischen Geistlichen die Eucharistie „konzelebrieren“, sich eines „schweren Vergehens“ schuldig machen.
Das päpstliche Dokument, das sich vor allem an die Priester und Bischöfe richtet, spricht streng von Schattenseiten bei der Eucharistiefeier. Es gebe Orte, an denen eine „beinahe völlige Vernachlässigung des Kultes der eucharistischen Anbetung feststellbar ist“. Es betont, dass nur Priester die Eucharistie feiern dürfen. Der Papst streicht in diesem Zusammenhang auch das Sakrament der Buße hervor: „Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Buße (Beichte) empfangen, bevor er die Kommunion empfängt.“ Offenbar im Hinblick auf wiederverheiratete Geschiedene wird bekräftigt, dass diejenigen von der Eucharistie ausgenommen sind, die in einer schweren Sünde verharrten.