Kothgasser, der sich im 11. Amtsjahr als Erzbischof befand, wird die Erzdiözese bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers als Apostolischer Administrator leiten. Er darf in dieser Funktion allerdings keine weitreichenden Entscheidungen treffen. Der Erzbischof hatte im April 2012 und damit kurz vor Erreichung der Altersgrenze seinen Rücktritt eingereicht. Am 29. Mai 2012 wurde Kothgasser 75 Jahre alt.
Mit Spannung wird in Salzburg auf den Dreiervorschlag aus Rom gewartet. Laut Salzburgs Domdechant Hans Walter Vavrovsky ist der Vorschlag bisher aber noch nicht in der Erzdiözese Salzburg eingetroffen, informierte die Erzdiözese am Montag. Vavrovsky steht dem Domkapitel vor und wird in dieser Funktion auch die Wahl des neuen Salzburger Erzbischofs leiten. Sobald der vatikanische Vorschlag in Salzburg eintrifft, hat das Domkapitel 90 Tage Zeit, um den Erzbischof zu wählen.
Das Wahlergebnis wird dem Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Peter Stephan Zurbriggen, übermittelt. Der Papst muss die Wahl bestätigen. Zeitgleich wird die österreichische Bundesregierung informiert. Sie hat dann 14 Tage Zeit, um zum Wahlergebnis Stellung zu nehmen.
Salzburg genießt einen Sonderstatus innerhalb der Kirche: Während der Papst in der Regel freie Hand bei der Bestellung von Bischöfen hat, liegt in der Erzdiözese Salzburg kirchenrechtlich eine Sonderfall vor: Das Salzburger Domkapitel, das aus zwölf Priestern besteht, hat das Recht, aus einem von Rom vorgelegten Dreiervorschlag den künftigen Erzbischof in geheimer Abstimmung zu wählen.