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Panik in Disco - Inhaber ohne Betriebserlaubnis

Für die Chicagoer Discothek, in der am Montag 21 Menschen bei einer Massenpanik zu Tode getrampelt wurden, gab es nach Behördenangaben keine Betriebserlaubnis.

Wie der Nachrichtensender CNN am Dienstag berichtete, wurde der zweite Stock des Tanzclubs per Gerichtsorder gesperrt, weil er nicht den Baurichtlinien der Millionenmetropole entsprach. Nach Angaben des Anwalts des Eigentümers habe es jedoch eine Vereinbarung mit der Stadt gegeben, die eine Öffnung des kompletten Clubs erlaubt habe.

Der Eigentümer habe genau gewusst, dass er die Einrichtungen im zweiten Stock nicht öffnen durfte, sagte Feuerwehrchef James Joyce. Anwalt Andre Grant sagte hingegen, die Stadt sei zu 100 Prozent im Bilde gewesen, dass der Club benutzt wurde.

Die Tragödie wird wahrscheinlich ein gerichtliches Nachspiel haben. Nach Medienberichten hat sich herausgestellt, dass der Tanzclub zwar mehrere Ausgänge hatte, die aber zum Zeitpunkt des Unglücks bis auf einen alle entweder abgeschlossen oder durch Wäschesäcke blockiert waren. Das sei ein klarer Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen, wurden Polizeivertreter zitiert. In der Disco im ersten Stock über einem Restaurant hatten sich über 1.000 Menschen aufgehalten, als Panik ausbrach und die Besucher ins Freie zu fliehen versuchten. 21 Opfer wurden niedergetrampelt oder erdrückt, mindestens 55 Menschen erlitten Verletzungen.

Die Polizei untersucht auch, wie die Panik entstand. Augenzeugen hatten berichtet, dass zwischen mehreren weiblichen Gästen am frühen Morgen plötzlich ein Handgemenge entstand. Ein Mitglied des Sicherheitspersonals habe daraufhin eine chemische Substanz, wahrscheinlich Pfefferspray, versprüht, um die Lage in den Griff zu bekommen. Daraufhin hätten zahlreiche Gäste nach Luft gerungen und sich übergeben. Danach sei die Menschenmenge über die einzig vorhandene Treppe vom ersten Stock ins Erdgeschoss gestürmt, um sich in Sicherheit zu bringen. Nach Polizeiangaben vom Abend ist jedoch weiter unklar, ob das Pfefferspray tatsächlich vom Sicherheitspersonal oder von einem der Disco-Besucher eingesetzt wurde.

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