Osttiroler wegen Kinderpornografie zu 760 Euro Strafe verurteilt
Zehn Jahre lang soll der Arbeitslose aus dem Internet pornografische Bild- und Videodateien von Unmündigen heruntergeladen und besessen haben. Er wurde zu 720 Euro Strafe verurteilt. Die Staatsanwältin legte Berufung wegen eines zu geringen Urteils ein.
Er habe sich die Bilder und Videos aus Interesse und Neugierde heruntergeladen, erklärte der Vorbestrafte dem Gericht. Generell verabscheue er Kinderpornografie. Staatsanwältin Andrea Klammer warf dem Angeklagten vor, den Markt für pornografische Darstellung Unmündiger gefördert zu haben. Wie man zehn Jahre lang aus Neugierde solche Bilder herunterladen könne, sei ihr völlig unverständlich. Auf Grund der Menge und der Qualität der Datenträger legte sie Berufung gegen das Urteil ein.
Da der Angeklagte in Lienz auf Grund seines schlechten Rufs keine Arbeit mehr finden könne, wurde der Tagessatz von Richter Günther Böhler auf zwei Euro festgelegt. Das reumütige und umfassende Geständnis des Beschuldigten wurde von ihm strafmildernd berücksichtigt.