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Österreich hat vier Umweltabkommen ratifiziert

Anlässlich des UNO-Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg hat Österreich vier internationale Umweltabkommen ratifiziert.

Es handelt sich um das Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit, die Rotterdamer Konvention über den Chemikalienhandel sowie die Stockholmer Konvention über langlebige Umweltgifte. Zusätzlich wurde ein Protokoll ratifiziert, das Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in Europa durch diese gefährlichen Substanzen enthält.

Alle Ratifizierungsurkunden wurden am Dienstag bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt, hieß es heute, Freitag, in einer Aussendung der Umweltministeriums. Alle drei Abkommen benötigen die Ratifizierungen von 50 Ländern, um in Kraft zu treten.

Das Cartagena-Protokoll gibt Standards vor für die globale biologische Sicherheit im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Es geht auf die UNO-Konvention über die biologische Vielfalt zurück und sieht einen verstärkten Informationsaustausch über Risiken von landwirtschaftlichen Massenwaren vor, die GVO enthalten. Das sind beispielsweise Soja und Mais in Futtermitteln. Beim Export von GVO, die in die Umwelt ausgebracht werden sollen wie etwa Saatgut oder Tieren ist ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durch das Importland vorgesehen.

Die Rotterdamer Konvention über den weltweiten Handel mit gefährlichen Chemikalien soll verhindern, dass gefährliche chemische „Ladenhüter“ von reichen Industrieländern in die Dritte Welt geliefert werden. Ihr liegt das Prinzip zu Grunde, dass Chemikalien, die im Ausfuhrland verboten oder streng beschränkt sind, nicht ohne Zustimmung des Einfuhrlandes exportiert werden dürfen. Risiken, denen Bauern, Arbeitnehmer und Konsumenten ausgesetzt sein können, werden damit auf völkerrechtlich verbindlicher Basis deutlich verringert. Von der Rotterdam-Konvention sind 26 Pestizide und fünf Industriechemikalien erfasst.

Die Stockholmer Konvention unterwirft langlebige Umweltgifte weltweit drastischen Einschränkungen. Sie reduziert die Produktion und die Verwendung von zwölf „persistenten organischen Schadstoffen“ (englisch abgekürzt: POP) deutlich. Langfristiges Ziel ist es, ein weltweites Verbot dieser gefährlichsten Chemikalien zu erreichen. Für zehn Chemikalien, die hauptsächlich zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden, sieht das Abkommen umfangreiche Einschränkungen bei Produktion und Verwendung vor. Für zwei weitere Verbindungsgruppen, die vor allem im Betrieb von Industrie- oder Müllverbrennungsanlagen entstehen, enthält die Konvention verbindliche Vorgaben zur weltweiten Einführung des letzten Standes der Technik.

Außerdem hat Österreich in dieser Woche das POP-Protokoll zur europäischen Konvention über grenzüberschreitende, weiträumige Luftverschmutzung hinterlegt. Es geht über die Stockholmer Konvention bereits hinaus, indem es detailliertere Maßnahmen zum Schutz der Luft in Europa vor langlebigen Umweltgiften vorgibt.

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