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Ortstafeln: Ab 2003 rechtswidriger Zustand

Wenn die Regierung bis zum 31. Dezember 2002 keine Nachfolgeregelung für die aufgehobene Ortstafelregelung beschließe, trete ein „rechtswidriger Zustand“ ein.

Wenn die Regierung bis zum 31. Dezember 2002 keine Nachfolgeregelung für die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Ortstafelregelung beschließe, trete zwar ein „rechtswidriger Zustand“ ein, dieser bleibe aber vorerst ohne Konsequenzen. Diese Meinung vertrat der Verfassungsexperte Dieter Kolonovits am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) erklärte die Verhandlungen für eine Neuregelung zuvor für diese Legislaturperiode als gescheitert.

Im Dezember letzten Jahres hatte der VfGH eine Bestimmung des Volksgruppengesetzes und die Topographieverordnung als verfassungswidrig aufgehoben. Die Frist für eine Neuregelung wurde bis zum 31. Dezember 2002 gesetzt. Für die Regierung ergebe sich daher eine „Umsetzungsverpflichtung“, so Kolonovits. Ansonsten trete ab 1. Jänner 2003 ein „rechtswidriger Zustand“ ein, der aber „nicht aufgegriffen“ werden könne. Der Passus über die Ortstafelregelung in Artikel 7 des Staatsvertrages sei nämlich nicht unmittelbar anwendbar, so Kolonovits. Theoretisch gebe es zwar die Möglichkeit, erneut Klagen einzubringen, diese müssten aber wieder den gesamten Instanzenzug durchlaufen und würden daher sehr lange dauern.

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