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Orthopäde soll Patientinnen im Schambereich berührt haben: Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen den Orthopäden wurde eingestellt.
Das Verfahren gegen den Orthopäden wurde eingestellt. ©APA
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen einen Wiener Orthopäden, der im Sommer zwei Patientinnen im Intimbereich befummelt haben soll, eingestellt.

Das bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek der APA eine Meldung der "Kronen Zeitung" (Mittwochausgabe).

Orthopäde soll Patientinnen im Intimbereich berührt haben

Gegen den Arzt waren Erhebungen wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses gelaufen. Zwei Patientinnen hatten ihn angezeigt. Sie warfen dem Mann vor, sie im vergangenen August bzw. September als ihr Wahlarzt bei Untersuchungen im Vaginalbereich betastet bzw. mit Fingern penetriert zu haben.

Der Verdächtige war laut Bussek zu den Vorwürfen nicht geständig: "Damit stand Aussage gegen Aussage." Objektive Beweise, die die Schilderungen der Frauen gestützt hätten, ließen sich nicht finden. "Es konnte nicht festgestellt werden, ob die behaupteten Übergriffe stattgefunden haben", erläuterte Bussek.

Eine Patientin hatte sich wegen einer schmerzenden Schulter bei dem Orthopäden in Behandlung begeben. Er soll dabei Druckpunkte am Kreuz- und Steißbein der Patientin gesetzt haben. Er könne nicht ausschließen, dass es dabei zu für die Frau unangenehmen Berührungen gekommen sein, aber sexuelle Absichten seien selbstverständlich nicht dahinter gestanden, hatte der Arzt im Ermittlungsverfahren versichert.

Die Betroffene hatte sich nach dem behaupteten Vorfall noch am selben Tag einer gynäkologischen Untersuchung unterzogen. Dabei konnten keine DNA-Spuren des Orthopäden nachgewiesen werden.

Im zweiten Fall stellte der Verdächtige in Abrede, die Patientin, die über Rückenschmerzen geklagt hatte, überhaupt im Schambereich berührt zu haben. Er habe nur ihre Faszien behandelt.

Eine der beiden Frauen fand sich mit der Einstellung des Strafverfahrens nicht ab. Sie stellte einen Fortführungsantrag, der von der Staatsanwaltschaft bereits zur Prüfung ans Landesgericht weitergeleitet wurde, wie Behördensprecherin Bussek abschließend mitteilte.

(APA/Red)

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