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Orkanböen bis zu 130 km/h möglich

Bild: VMH
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Ein Sturmtief zieht Donnerstag und Freitag über die Nordsee und Ostsee. Dabei fegt über weite Teile Europas ein heftiger Sturm, von dem laut Expertenprognose auch Wien heimgesucht wird.

Die Meteorologen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) erwarten Orkanböen bis zu 130 km/h, im Gebirge sogar bis 150 km/h. In Vorarlberg wurde für Donnerstag und Freitag bereits Unwetterwarnung ausgegeben.

Auch in den Niederungen wird es laut ZAMG zum Teil extrem stürmisch: In vielen Regionen muss man in der Nacht auf Freitag und am darauf folgenden Vormittag mit Windspitzen um 100 km/h rechnen. Stellenweise kann der Sturm sogar bis 120 oder 130 km/h erreichen, vor allem in exponierten Lagen wie etwa im Nordburgenland, in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, im Salzburger Flachgau und in Vorarlberg.

Etwas ruhiger sollte es im Süden Österreich sein: In Kärnten und der südlichen Steiermark rechnen die Meteorologen mit Böen zwischen 50 und 80 km/h. Am Freitagnachmittag sollten die Sturmböen allgemein abklingen.

In Deutschland hat das Sturmtief bereits einen Namen erhalten: Mit „Kyrill“ steht laut dpa nach Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes am Donnerstag „ein Ausnahmesturm mit möglicherweise verheerenden Schäden in Haus“. „Kyrill“ werde von Nordwesten kommen und bis zur Nacht auf Freitag über die gesamte Bundesrepublik ziehen, die norddeutsche Küstenregion müsse flächendeckend mit Windgeschwindigkeiten von mehr als 118 Kilometern pro Stunde rechnen.

Automobilclubs warnen Autofahrer

Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 130 km/h könnte das Sturmtief „Jürgen“ in der Nacht auf Freitag in Österreich erreichen. ÖAMTC und ARBÖ warnten am Mittwoch vor eventuellen Gefahren, die für Autofahrer bei solchen orkanartigen Stürmen auftreten. Heftige Böen können sogar Pkw versetzen.

„Autofahrten werden kommenden Freitag sicher kein Vergnügen, sie erfordern erhöhte Konzentration und besondere Vorsicht“, betonte der technische Schulungsleiter des ARBÖ, Gottfried Moser. Sturmböen könnten Pkw jederzeit versetzen, Lkw mit großer Angriffsfläche sogar umwerfen. „Fahrten mit Ladegut auf Anhängern oder am Dach sollten wenn möglich vermieden werden“, so Moser.

Besondere Vorsicht sei bei Überholmanövern geboten: Durch heftige Windstöße können Fahrzeuge versetzt und auf die Gegenfahrbahn gedrängt werden. Außerdem sollte immer mit einer Versetzung des zu überholenden Fahrzeuges gerechnet werden, größerer Seitenabstand ist Pflicht.

Laut dem ARBÖ gilt es auch besonders auf Brücken, bei Tunnelausfahrten und nach Ende von Lärmschutzwänden Acht zu geben: Hier könne die plötzlich eintretende Sogwirkung zu einer Verstärkung der Sturmböen führen. Kommt man in diese Situation, sollte man die Geschwindigkeit reduzieren. Zusätzlich ist es laut den ÖAMTC-Experten bei starkem Wind hilfreich, Bäume, Sträucher und den Vordermann verstärkt zu beobachten. Auch exponierte Stellen wie Bergkuppen stellen eine Gefahrenquelle dar.

Für Lenker die von einer Böe erfasst wurden, gilt es, Ruhe zu bewahren: Jede heftige Bewegung mit dem Lenkrad macht das Fahrzeug noch instabiler. Um das Auto zurück auf die Spur zu bringen, gefühlvoll gegenlenken, sonst bestünde die Gefahr, im Straßengraben oder auf der Gegenfahrbahn zu landen. Auch im städtischen Bereich sollte „vorausschauend und defensiv“ gefahren werden. Mit unvorhergesehenen Hindernissen wie aufgewirbelten Papier- oder Kartonteilen, Plastikplanen oder abgebrochenen Ästen muss gerechnet werden. Auch das Öffnen der Fahrzeugtüren birgt Gefahren: Windböen könnten die Türe aufreißen und großen Schaden anrichten.

Sturmschäden werden von der Kaskoversicherung gedeckt, so die ARBÖ-Juristen. Es komme jedoch auch hier auf die genauen Bedingungen an. Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h. Wer nur haftpflichtversichert ist, muss aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile gelten als „durch höhere Gewalt verursacht“, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen. Zurückholen kann man sich die Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten der Besitzer baufällig waren. Das Problem dabei: Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalter oder Hausbesitzer säumig waren.

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