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ORF verstieß mit "Plemplem"-Sager von Filzmaier gegen Objektivitätsgebot

Da sich der ORF nicht von Filzmaiers Aussage distanzierte, verstieß er gegen das Objektivitätsgebot.
Da sich der ORF nicht von Filzmaiers Aussage distanzierte, verstieß er gegen das Objektivitätsgebot. ©APA
2016 wurde Frank Stronach im Rahmen einer ORF-Analyse vom Politologen Peter Filzmaier als "plemplem" bezeichnet. Da sich der Sender davon nicht distanzierte, verstieß er somit laut KommAustria gegen das ORF-Gesetz.

Durch die Analyse des Politologen Peter Filzmaier des ORF-"Sommergesprächs" mit Frank Stronach im Jahr 2016 ist das ORF-Gesetz verletzt worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Medienbehörde KommAustria, berichtete "Der Standard" am Montag.

Filzmaiers "Plemplem"-Sager zu Stronach verletzte ORF-Gesetz

Filzmaier hatte nach dem "Sommergespräch" mit dem austro-kanadischen Unternehmer und Team Stronach-Gründer im "ZiB2"-Studio gesagt: "Ja ich fühle mich ehrlich gesagt eher hilflos, denn einerseits würde ich gerne die eigenen Parteimitglieder vom Team Stronach an einen Lügendetektor anschließen, um heraus zu finden, ob sie sich das denken, was vielleicht auch die Kürzestanalyse mancher Zuseher ist, in drei Worten nämlich: Er ist plemplem."

Stronachs Anwalt legte Beschwerde bei der KommAustria ein. Diese entschied 2017, dass der ORF gegen das Objektivitätsgebot verstoßen habe. Der ORF wandte sich daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht sah ebenso wie die KommAustria durch Filzmaiers Äußerung, von der sich der ORF nicht distanziert habe, eine Überschreitung des Objektivitätsgebots. Der ORF habe für diese einzustehen.

Sender geht gegen Entscheidung vor: An VfGH gewandt

Der ORF geht gegen die Entscheidung, die - wie das Bundesverwaltungsgericht der APA mitteilte - bereits Ende Mai erging, vor. Er hat sich in der Sache an den Verfassungsgerichtshof gewandt, bestätigte ein Sprecher des ORF der APA.

(APA/Red)

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