ORF-Gebühren-Knaller: Das musst du jetzt wissen

Ab dem 1. Jänner 2024 wird das ORF-Beitrags-Service für den ORF-Beitrag zuständig sein und löst damit die GIS Gebühren Info Service GmbH ab.
Darum geht es
- Statt des Besitzes eines Radios oder Fernsehgeräts ist nun die Hauptwohnsitz-Adresse maßgeblich für die Zahlungspflicht.
- Das neue Gesetz schließt die "Streaming-Lücke", wodurch jeder für den ORF zahlen muss.
- Der monatliche Beitrag wird von 22,45 Euro auf 15,30 Euro reduziert.
- Für Nebenwohnsitze wird keine Gebühr mehr fällig.
- Wer bis jetzt keine GIS gezahlt hat, muss sich nun selbst registrieren.
Hauptwohnsitz-Regel ab 1. Jänner
Ab dem 1. Jänner 2024 wird das ORF-Beitrags Service für den ORF-Beitrag zuständig sein und löst damit die GIS Gebühren Info Service GmbH ab. Die entscheidende Neuerung: Die Gebühren sind nicht mehr an den Besitz eines Radios oder Fernsehgeräts gekoppelt, sondern an die Hauptwohnsitz-Adresse.
"Streaming-Lücke" geschlossen
Alle müssen nun unabhängig vom Besitz eines TV-Geräts für den ORF zahlen, die sogenannte "Streaming-Lücke" wird damit geschlossen.
Gebühr wurde reduziert
Der monatliche Beitrag wurde von 22,45 Euro auf 15,30 Euro reduziert, allerdings kann in bestimmten Bundesländern eine zusätzliche Landesabgabe anfallen. In Vorarlberg ist das nicht der Fall, der ORF-Beitrag beträgt also monatlich 15,30 Euro. Bisher nicht registrierte Hauptwohnsitze müssen sich nun anmelden.
Bezahlt wird im Voraus
Jeder Hauptwohnsitz trägt ab 2024 zur ORF-Finanzierung bei, unabhängig von Geräten oder Bewohnerzahl. Der monatliche ORF-Beitrag von 15,30 Euro ist im Voraus zu begleichen. Für Neuregistrierungen gelten besondere Zahlungsweisen wie SEPA-Zahlungsanweisungen jährlich oder aufgeteilte Lastschriften. Ein Plus: Nebenwohnsitze sind nun beitragsfrei.
Die ORF-Beitrags-Service GmbH kann bei Nichtzahlung eine Inkassofirma beauftragen oder direkt beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Eintreibung stellen.
Online-Expansion des ORF
Dank des neuen Gesetzes kann der ORF vermehrt Sendungen online-first oder sogar online-only präsentieren, wodurch Nutzer flexibler auf Inhalte zugreifen können.
Man muss sich selbst anmelden!
Wer bereits bei der GIS registriert ist, muss nichts weiter tun. Die Umstellung erfolgt automatisch. Auch alle Befreiungen bleiben aufrecht. Für alle anderen gilt: Wer bisher keine GIS gezahlt hat, muss sich selbst registrieren! Am einfachsten online unter gis.at/registrieren anmelden. Bis zum Jahresende 2023 gelten noch die alten Gebühren.
ORF-Beitrags Service statt GIS
Ab 2024 wird das ORF-Beitrags Service den Beitrag samt gegebenenfalls anfallender Landesabgabe einziehen, wobei einige bisherige Abgaben wegfallen. Diese Neuausrichtung wird derzeit intensiv vorbereitet, wobei der Fokus auf Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung liegt. Ein ausführliches Informationsangebot zur Umstellung wird im Herbst erwartet.
(VOL.AT)