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ORF-Funkhaus soll bis 2018 in vier Tranchen verkauft werden

Bis 2018 soll das ORF-Funkhaus verkauft werden.
Bis 2018 soll das ORF-Funkhaus verkauft werden. ©APA
m Donnerstag kündigte ORF Generaldirektor Alexander Wrabetz den Verkauf des ORF-Funkhauses in der Argentinierstraße in vier Tranchen an.

Das kündigte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz am Donnerstag nach einer Sitzung des ORF-Stiftungsrats an. Ein wenig Verwirrung gab es am Rande der Versammlung über zusätzliche Flächen am Küniglberg, deren Sanierungskosten von 30 Millionen Euro nicht im derzeitigen Standort-Budget vorgesehen sein sollen.

Verwirrung um Standort-Budget

Wrabetz trat der Darstellung entgegen, man habe diese Bereiche mit zwei Fernsehstudios in der Kalkulation schlicht vergessen. Vielmehr habe man vor einigen Jahren im Zuge der Entscheidung Neubau versus Sanierung Vergleichsrechnungen angestellt, in denen davon ausgegangen wurde, dass bei einem Neubau im Mediaquarter Marx Studios in einem “Betreibermodell” genutzt würden. Daher habe man diesen Betrag herausgenommen.

Für den ORF gelte die Entscheidung des obersten Aufsichtsgremiums, dass der ORF-Umbau nicht mehr als 303 Millionen Euro kosten dürfe, unterstrich Wrabetz. Bei der nächsten Stiftungsratssitzung im Juni werde man wieder Bericht über den Projektstand und die Einhaltung des Budgets ablegen.

Verkauf des ORF-Funkhauses in vier Tranchen

Details zum “modularen” Verkauf des Funkhauses nannte Wrabetz nicht. Am Rande der Sitzung war zu hören, dass der Zeitplan nun bis 2018 erstreckt wird. Der Deal mit dem Rhomberg-Konzern war ja 2016 nicht abgeschlossen worden, was der ORF-Jahresbilanz für das Vorjahr ein Minus vom 30 Millionen Euro beschert. Mit dem Käufer habe man das Teilverkaufs-Modell grundsätzlich bereits besprochen, aber noch nicht ausverhandelt, sagte Wrabetz. Der Stiftungsrat habe nun das Okay für die weiteren Schritte gegeben.

Der Generaldirektor präzisierte im Gespräch mit Journalisten noch die künftige Konstruktion der “Channels” ORF eins und ORF 2. Deren Manager sollen dem Konzept zufolge an den Generaldirektor berichten. Bei “Konfliktentscheidungen” im Programmbereich ist die Fernsehdirektorin zuständig, bei solchen Fällen im Informationsbereich indes der Generaldirektor. “Letztverantwortlich” für die Informationssendungen seien die Chefredakteure der Channels, hielt Wrabetz fest. Diese seien, “was die redaktionelle Arbeit betrifft, weder dem Channelmanager unterstellt noch dem Direktorium”.

(APA)

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