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Ordensspitäler in Österreich: Gesetzliche Verankerung gewünscht

Ordensspitäler wünschen sich eine gesetzliche Verankerung im Krankenanstaltengesetz.
Ordensspitäler wünschen sich eine gesetzliche Verankerung im Krankenanstaltengesetz. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Österreichs Ordensspitäler wünschen sich eine gesetzliche Verankerung - nämlich im Krankenanstaltengesetz.

Österreichs Ordensspitäler wünschen sich, dass die Trägervielfalt im gemeinnützigen, öffentlich finanzierten Gesundheitswesen des Landes gesetzlich verankert wird, und zwar im Krankenanstaltengesetz (KAG). Auch mehr Transparenz und fixes Geld für Innovation wären gefragt, sagte Michael Heinisch, Leiter der ARGE der Ordensspitäler in einer Pressekonferenz.

Ordensspitäler wünschen sich gesetzliche Verankerung

Etwas mehr als 20 Prozent der Betten in nicht gewinnorientierten Spitälern entfallen hierzulande auf private Träger. Österreich liegt damit etwa gleichauf mit Ländern wie Spanien oder Portugal, hat das Institut für Höhere Studien (IHS) für die Ordensspitäler erhoben. Höher ist ihr Anteil etwa in Deutschland, und in den Niederlanden sind 100 Prozent aller Träger privat-gemeinnützig. Die privaten Träger dienten selbst in staatlichen Gesundheitssystemen wie Dänemark oder England dazu, die eigenen Spitäler zu mehr Effizienz und Qualität anzuregen.

Der Unterschied in Österreich zu anderen europäischen Ländern: Nirgendwo sei das Finanzierungs- und Bezahlungssystem ähnlich kompliziert, führte Tomas Czypionka vom IHS aus: “Es wäre wünschenswert, dass man sich zusammenfindet und sagt, einer bezahlt das gesamte Spitalswesen.” Außerdem sei die Qualitätstransparenz in Ländern wie Deutschland, England oder Frankreich deutlich höher “, meinte er.

(APA/Red)

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