BZÖ-Generalsekretär Stefan Petzner sieht beispielsweise in den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung einen Angriff auf die Bürgerrechte: “Österreich entwickelt sich immer mehr zum Überwachungsstaat, in dem angeblich über acht Millionen potenzielle Terroristen wohnen, die man rund um die Uhr zu ihrer eigenen Sicherheit von Seiten des Staates bespitzeln muss.”
Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz meinte in einer Aussendung, die Warnung der Rechtsanwälte vor dem Überwachungsstaat müsse ernst genommen werden: “Schon jetzt gibt es einen viel zu großen Freibrief für die Polizei. Das ÖVP-Sicherheitspolizeigesetz ist zu einer systematischen Ausschaltung von Richtern und Rechtsanwälten geworden”, so Pilz, der eine Gesetzesänderung verlangt.
Rechtsanwälte für minimalste Variante
Bei der bevorstehenden Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (von Telefon- und Internetverbindungen) verlangen die Rechtsanwälte, es bei der “minimalsten Variante” zu belassen. Konkret heiße das eine möglichst kurze Speicherdauer sowie einen Zugriff auf Daten einzig bei schweren Straftaten und konkretem Tatverdacht, erklärten die Rechtsanwälte am Samstag zum Abschluss des Anwaltstages. Zudem dürfte die Speicherung ausschließlich Daten betreffen, die sich auf den konkreten Tatverdacht bezögen – das alles selbstverständlich nur mit richterlichem Beschluss.
Ferner verlangen die Rechtsanwälte eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. “Ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit sollte ursprünglich das Ziel des Sicherheitspolizeigesetzes sein, dies klingt angesichts seiner heutigen Ausformung schon fast zynisch”, meinte der Präsident des Rechtsanwaltkammer-Tages Gerhard Benn-Ibler.
Für die Novellierung haben die Anwälte einige Grundprinzipien festgelegt. Bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen müssten auf deren Sinnhaftigkeit und Effektivität hin evaluiert und dürften nicht ohne konkreten Verdacht eingesetzt werden. Derzeit gebe es keinen Hinweis, dass Maßnahmen wie flächendeckende Videoüberwachung, Datenspeicherung etc. zu einer Verbesserung der Sicherheit führten. Zudem dürfe es in Gesetzen keine interpretierbaren Formulierungen geben. Stattdessen müssten konkrete Voraussetzungen für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen präzise festgeschrieben werden.
Schließlich wird noch verlangt, dass überwachte Personen nachträglich verständigt werden, um ihre Rechte wahren zu können. Das derzeitige Rechtsschutzdefizit bei Handyortung und Videoüberwachung müsse behoben werden