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Opfer von Frauenhandel droht Abschiebung

Die 22-Jährige erhielt Morddrohungen und fürchtet um ihr Leben.
Die 22-Jährige erhielt Morddrohungen und fürchtet um ihr Leben. ©Bilderbox (Symbolbild)
Eine 22-jährige Zwangsprostituierte zeigte Menschenhändler an und fürchtet nun um ihr Leben. Die Ermittlungen mussten dennoch abgebrochen worden. Nun steht sie vor der Abschiebung.
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Vom dramatischen Schicksal einer 22-jährigen Nigerianerin, die 2008 mit falschen Papieren nach Österreich geschleppt worden war und nun die Täter, die sie zur Prostitution zwingen wollten, angezeigt hat, berichtet das Nachrichtenmagazin “News” in seiner aktuellen Ausgabe. Die junge Frau fürchtet um ihr Leben, denn seither erhält sie Morddrohungen. Die Polizei musste die Ermittlungen allerdings abbrechen, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren niedergelegt hat.

Ein Wiederaufnahme-Antrag wurde im April 2010 eingebracht, die Entscheidung des Landesgerichts stehe noch aus. Die Zeugen wurden nicht einvernommen. Die junge Frau wurde mit einem Aufenthaltsverbot belegt und steht vor der Abschiebung nach Nigeria, so “News”.

Bei Abschiebung droht Tod

“Ich habe den Fall überprüft und glaube die Geschichte auf Punkt und Beistrich”, wird Joana Reiterer vom Verein Exit, der auf die Betreuung von Frauenhandels-Opfern aus Nigeria spezialisiert ist, zitiert. “Es heißt immer, dass die Justiz nicht an die Täter herankommt, weil Opfer von Menschenhandel zu große Angst haben, auszusagen. Hier bringt sich nun ein Opfer in Lebensgefahr und nennt alle Namen – und niemand ermittelt weiter. Das ist ein Skandal”, so Reiterer. Sie bestätigte auch auf, dass der 22-Jährigen bei einer Abschiebung nach Nigeria der Tod drohe. Dies sei “ein schlechtes Signal an Opfer, die zur Aussage bereit sind und spielt Menschenhändlern in die Hände.”

Major Gerald Tatzgern, Leiter des Büros für Menschenhandel und Schlepperwesen im Bundeskriminalamt, erklärte in dem Nachrichtenmagazin: “Einzelfälle kann ich nicht kommentieren. Grundsätzlich gilt: Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, dürfen wir nicht weiterermitteln. Da sind uns die Hände gebunden.” Die Staatsanwaltschaft kommentierte den Fall wegen des laufenden Wiederaufnahme-Verfahrens nicht. Die Frau soll während dieses Verfahrens abgeschoben werden.

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