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Opfer ganz bewusst ausgesucht

Josef F. hat sich seine drittgeborene Tochter ganz bewusst als Opfer ausgesucht. Das stellte die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner in ihrem Gutachten fest. Die am 8. April 1966 zur Welt gekommene Tochter, die der Mann 24 Jahre in seinem Keller gefangen gehalten haben soll, sei ihm "am Ähnlichsten" gewesen. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, gerade ihren Willen zu brechen, sagte Kastner.

Josef F. hatte nach seiner Festnahme selbst erklärt, die zum Zeitpunkt ihrer Gefangennahme 18-Jährige wäre ihm von sämtlichen Kindern am Ähnlichsten gewesen: “Sie war stur, am Stärksten. Das war die größte Herausforderung.” Laut Gerichtspsychiaterin nahm der Angeklagte daher sie gefangen, um an ihr seine Allmachtfantasien ausleben zu können: “Je stärker der Gegner, desto größer der Sieg.” Jemanden zu besiegen, “der schon klein bei gibt, wenn man ihn schief anschaut”, hätte den Mann nicht interessiert, so die Sachverständige.

Das Verhalten des nunmehr 73-Jährigen sei auf Dominanz ausgerichtet gewesen, nicht auf Vernichtung und Tötung seines Opfers. Dabei sei Josef F. stets klar gewesen, dass er unrecht und schuldhaft handelte: “Er hat gewusst, er handelt gegen die Regeln des menschlichen Zusammenlebens. Dieses Wissen war immer vorhanden.”

Der Mann habe jedoch die Eigenschaft, unliebsame Dinge einfach wegblenden zu können: “Sobald er aus dem Keller rausgegangen ist und die Tür zugemacht hat, war es weg. Er hat die Möglichkeit gehabt, sein Leben oben unbelastet vom Leben unten zu leben.” Lediglich kurz vor dem Einschlafen und unmittelbar nach dem Aufwachen hätte Josef F. sein Gewissen gedrückt, meinte Kastner: “Immer dann ist es ihm schlecht gegangen”.

Für die Sachverständige stand außer Zweifel, dass der Angeklagte im Tatzeitraum zurechnungsfähig war: “Die Verantwortlichkeit für das, was Herr F. gemacht hat, kann ihm keiner nehmen.” Kastner empfahl dem Gericht, ihn im Falle eines Schuldspruchs in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da “eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit” vorliege und trotz des vorgerückten Alters des bald 74-Jährigen dieser nach wie vor gefährlich sei und schwerwiegende Straftaten begehen könnte, sollte er nach allfälliger Verbüßung einer Freiheitsstrafe unbehandelt entlassen werden.

Josef F. wirke zwar wie ein “alter zittriger Mann, bei dem sich das Nachlassen der Sexualität abzeichnet”. Sein Grundverlangen sei aber das Bedürfnis nach Macht, Beherrschung, Kontrolle. Die sexuelle Komponente spiele eine sekundäre Rolle. “Er muss sich unbedingt als mächtig, potent im weitesten Sinn erleben. Diese Störung ist auch durch das Alter nicht abgebaut”, erläuterte die Gutachterin.

Sie riet dazu, Josef F. “so lange sicher zu verwahren, bis aus der Behandlung ein Erfolg resultiert”. Grundsätzlich sei der Angeklagte therapierbar, sofern er Strategien gegen seine Persönlichkeitsstörung entwickle. Ansonsten seien zukünftig von ihm Straftaten zu befürchten, betonte Kastner: “Es ist alles denkbar, was seine Machtansprüche befriedigt.”

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