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OÖ: 32-Jährige wegen Mordversuchs vor Gericht

In Oberösterreich steht eine 31-Jährige wegen Mordversuchs vor Gericht.
In Oberösterreich steht eine 31-Jährige wegen Mordversuchs vor Gericht. ©APA/KERSTIN SCHELLER
Weil sie ihren schlafenden Mann mit einem Messer einen Schnitt in den Hals zugefügt haben soll, ist am Freitag eine 32-Jährige in Ried im Innkreis vor Gericht gestanden. Ein Urteil soll kommende Woche fallen.

Die Staatsanwältin sprach bei dem Prozess in Ried im Innkreis von einem geplanten Mord, nur durch Zufall habe das Opfer überlebt. Der Verteidiger hingegen plädierte für einen Freispruch, seine Mandantin sei unschuldig, vielmehr wolle sie ihre Tochter als Täterin schützen.

Das älteste der vier Kinder des Ehepaares, die 13-jährige Tochter, will in der Nacht auf den 3. August eine Auseinandersetzung der Eltern gehört haben. Als das Mädchen später den verletzten Vater sah, rief es die Rettung. Beim Eintreffen der Polizei leistete die Mutter Erste Hilfe. Laut der Staatsanwältin habe sie gestanden, wegen aufgestauter Wut und Zorn aufgrund langjähriger Eheprobleme die Tat begangen zu haben. "Und das nicht im Affekt", wie die Staatsanwältin ausführte.

Staatsanwältin wirft 32-Jähriger vor Mann mit Medikamenten betäubt zu haben

So habe die Angeklagte, eine gebürtige Tschechin, schon einige Wochen vor der Tat ihre Medikamente, die sie wegen depressiver Verstimmungen einnehme, ihrem Mann ins Essen gemengt, um die sedierende Wirkung zu testen. Offiziell trennte sich das Paar im September 2021, der Mann zog aus. Doch einige Monate später kam er zurück, da sich die Frau nicht in der psychischen Verfassung sah, die vier gemeinsamen Kinder allein zu erziehen und gleichzeitig auch arbeiten zu gehen, meinte die Angeklagte. Eine neue Beziehung beendete sie nicht.

Am Tatabend soll sie laut Staatsanwältin die Medizin ins Gulasch gegeben haben, worauf der Mann nach dem Essen erst auf der Couch einschlief und später ins Bett ging. Auch in der Blutprobe des späteren Opfers wurden Spuren der Medikamente festgestellt, hielt die Anklagebörde fest. Schon tags zuvor hatte sie ihrem 15-jährigen Neffen, den sie aus Tschechien abgeholt hatte, auf der Fahrt "Schauergeschichten aufgetischt". Sie berichtete von Handgreiflichkeiten ihres Mannes, er hätte nicht nur sie geschlagen, sondern auch die 13-Jährige.

Ehefrau leugnet Mordversuch und beschuldigt 13-jähriges Kind

Der Verteidiger strich hervor, dass seine Mandantin bei den Einvernahmen gesagt habe, sie könne sich nicht erinnern, aber sie denke nicht, dass sie töten wollte, weil "ich niemandem weh tue". Daher gehe sie davon aus, "es nicht gewesen zu sein". Die 32-Jährige erklärte sich auch für nicht schuldig. Ihr Rechtsvertreter meinte, dass "im Akt Sachen übersehen wurden" und verwies auf unterschiedliche Wahrnehmungen von Polizisten am Tatort. Ein Beamter meinte, die Frau habe beeinträchtigt und sehr müde gewirkt. Einmal habe sie von zwei Stichen am Hals gesprochen. Tatsächlich habe es sich aber um einen 18 Zentimeter langen eher "oberflächlichen Schnitt" gehandelt, so der Verteidiger.

Ihre "Larifari-Aussagen" seien für den Rechtsvertreter kein "eindeutiges Geständnis": "Der schnellste ist nicht immer der richtige Weg", hielt er fest. Er vermutet sogar einen "Irrweg", denn er habe den Eindruck, dass die Frau eine Familienangehörige schützen wolle - und dafür ihr eigenes Leben aufgebe. Die 13-jährige Tochter habe jedenfalls ihren Vater "gehasst", sagte die Angeklagte unter Tränen. Die Tochter sei es gewesen.

Opfer wirft 32-Jähriger "Lügengeschichten" vor

Das Opfer, das erst kurz bevor es in den Zeugenstand trat, erfuhr, dass seine Frau nun offenbar das gemeinsame Kind der Tat bezichtigt, meinte darauf: Bisher sei die Angeklagte mit ihren "Lügengeschichten" - etwa über unzählige lebensbedrohlichen Krankheiten - immer durchgekommen, habe immer Geld von Bekannten geliehen bekommen. Aber: "Verantwortung hat sie noch nie übernommen", sagte er zum Gericht. Nun schiebe sie diese der Tochter zu, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht strafmündig war. Damit habe die inzwischen 14-Jährige nichts für ihr künftiges Leben zu befürchten. Außer, dass sie inzwischen stationär im einem Krankenhaus wegen psychischer Probleme behandelt werde, merkte der Vater an. Grund sei laut ihm das schlechte Mutter-Tochter-Verhältnis.

Wer ihm in der Tatnacht "die Kehle durchgeschnitten hat", konnte der Zeuge nicht sagen. Als er den Schnitt bemerkte, habe er im Dunklen nur eine Gestalt "weghuschen gesehen und schnaufen gehört", erinnerte er sich. Als der Verletzte auf dem Weg ins Wohnzimmer seine Frau fragte, warum sie das gemacht habe, soll sie mit "nassen Augen" gesagt haben: "Ich war es nicht, ich will nicht, dass du stirbst." Die Tatwaffe, wohl ein Cuttermesser, wurde bisher nicht gefunden.

Tochter sagt per Videoaufzeihnung vor Gericht aus

In der kontradiktatorischen Einvernahme, deren Videoaufzeichnung vor Gericht gezeigt wurde, berichtete die Tochter von einem normalen Verhältnis zu beiden Elternteilen. Am Tatabend hätte man gemeinsam zu Abend gegessen, später sei der Vater "nach unten" ins Schlafzimmer gegangen. Sie hätte Handy gespielt, ihre Mutter sei später aus dem Raum gegangen. Dann sei "es eh passiert", sagte sie.

Sie habe "den Papa schreien gehört", danach sah sie, wie die Mutter den Vater, der auf der Stiege zum Erdgeschoss war, zurück ins Bett gelegt habe. Als das Mädchen nach unten ging, sei ihr "vom vielen Blut schlecht geworden". Daher sei sie in den ersten Stock zu ihren schlafenden Geschwistern gegangen. Davor habe sie noch die Rettung gerufen, "weil es die Mama gesagt hat".

Schnittverletzung laut Arzt nicht lebensgefährlich

Der behandelnde Arzt aus dem Klinikum Passau, in das der Schwerverletzte in der Nacht eingeliefert wurde, sprach zwar von keinen lebensgefährlichen Verletzungen. Aber wäre der Schnitt "einen Millimeter tiefer" gegangen, wäre die Hauptschlagader getroffen worden. Letztendlich sei die Wunde noch in der Nacht "unter Vollnarkose versorgt worden".

Für den Abend standen noch die Ausführungen der psychiatrischen Gutachterin und des Gerichtsmediziners auf dem Programm. Ein Urteil ist für den zweiten Prozesstag am 14. März geplant.

(APA/Red)

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