AA

Onlinebuchungsplattform Travelgenio verurteilt

Das Urteil gegen Travelgenio ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil gegen Travelgenio ist noch nicht rechtskräftig. ©pixabay.com
Die Onlinebuchungsplattform hat laut Handelsgericht Wien irreführende Geschäftspraktiken angewandt. Das sogenannte "Flexible Ticket" war im Endeffekt nicht ganz so flexibel wie beworben.

Das Handelsgericht Wien hat die Flug- und Hotelbuchungsplattform Travelgenio mit Sitz in Spanien wegen irreführender Geschäftspraktiken verurteilt. Mit dem Kauf eines "Flexible Ticket" sollten Reisende ihre Flüge beliebig umbuchen können. De facto war das aber nur eingeschränkt möglich, wie der Verein für Konsumenteninformation am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Flexible Ticket" um 100 Euro

Mit dem Erwerb des "Flexible Ticket" um knapp 100 Euro sollten die Kunden auch nach der Flugbuchung noch "alle Arten von Änderungen" vornehmen können - "Hinflug, Rückflug, Hin- und Rückflug; keine Tarif-Einschränkungen; keine Bearbeitungsgebühr", heißt es in der Produktbeschreibung. Tatsächlich können Flüge den Konsumentenschützern zufolge aber nur 48 Stunden vor Antritt des Hinfluges umgebucht werden. Einmal am Zielort angekommen kann der Rückflug also nicht mehr flexibel umgeändert werden.

Deshalb hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen das Tourismusunternehmen, das auch in Österreich tätig ist, eingebracht. Den Anlassfall habe eine Konsumentin geboten, die ihren Rückflug nach einem Praktikum in Bangkok mit dem "Flexible Ticket" umbuchen wollte, berichtet der VKI. Die "Gratis"-Umbuchung war unter Verweis auf den bereits getätigten Hinflug abgelehnt worden.

Reiserücktrittsversicherung wird annulliert

"Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein solches Ticket kaufen, erwarten zu Recht eine große Flexibilität - umso mehr, da der stolze Preis von 99 Euro und die Leistungsbeschreibung entsprechende Erwartungshaltungen schüren", so die VKI-Juristin Barbara Bauer.

Sachlich nicht gerechtfertigt und gröblich benachteiligend ist laut Gericht ein weiteres Spezifikum: Eine bei der Buchung zusätzlich erworbene Reiserücktrittsversicherung wird durch die Verwendung des "Flexible Ticket" annulliert. Der Kunde kann dann beispielsweise im Fall einer Erkrankung nicht auf seinen Flug verzichten, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Onlinebuchungsplattform Travelgenio verurteilt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen