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Online Gift und Waffen bestellt: Sechs Monate Haft

Weil er im Internet auf einem illegalen Marktplatz das hochgiftige Rizin und daneben auch Kokain, Marihuana und Schusswaffen bestellt und per Post teilweise auch bekommen hatte, ist ein 34-jähriger Mann am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht nach dem Außenwirtschaftsgesetz rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.


Inspiriert von der TV-Serie “Breaking Bad” – in dieser präpariert der Titelheld eine Zigarettenpackung mit dem giftigen Eiweißstoff aus den Samenschalen des Wunderbaums – hatte der gebürtige Kärntner auf der an sich verbotenen Internet-Plattform um umgerechnet 500 US-Dollar (361,61 Euro) unter einem falschen Namen 0,4 Milligramm Rizin geordert. An sich wurde auf dem gegenständlichen Marktplatz für die gehandelten Waren mit der virtuellen Kryptowährung Bitcoins bezahlt.

Das Rizin – eines der giftigsten Proteine, die in der Natur vorkommen – wurde dem Mann tatsächlich an seinen Hauptwohnsitz in Wien zugestellt. “Ich wollte eigentlich nur mal wissen, wie das ausschaut”, erklärte der 34-Jährige nun Richter Wolfgang Etl. Das Gift habe er in der Waschküche versteckt.

Was er damit in weiterer Folge im Sinn hatte, blieb in der Verhandlung ungeklärt. “Es war ein undurchdachter Lausbubenstreich für Erwachsene”, versicherte Verteidiger Philipp Wolm. Mit Erhalt der Ware sei die Neugierde seines Mandanten befriedigt gewesen.

Als im Februar das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bei dem 34-Jährigen anklopfte, weil er sich zwischenzeitlich über den illegalen virtuellen Handelsplatz auch Drogen besorgt und zwei Schusswaffen, Schalldämpfer, einen Schlagstock und Wurfmesser bestellt hatte, schüttete der Mann das Gift ins Klo und betätigte die Spülung.

Auch die beabsichtigte Verwendung der Schusswaffen, die den Empfänger nicht erreichten, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. Der Mann verwies in seiner Aussage auf seine schwere Krebserkrankung – er hat seiner Angabe zufolge nur mehr eine Lebenserwartung von ein bis zwei Jahren – , die ihn arbeitsunfähig gemacht habe. Er habe daher viel Zeit vor dem Computer und im Internet verbracht und “Sachen ausprobieren wollen”. Im Nachhinein “krieg ich Kopfweh, wenn ich daran denke, wie deppert ich war”, gab er sich hinsichtlich der inkriminierten Handlungen reumütig.

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