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Online-Durchsuchung in Deutschland rechtmäßig

In einer Expertenanhörung des Deutschen Bundestags hat eine Mehrheit der geladenen Staatsrechtler die umstrittene Online-Durchsuchung als verfassungskonform bewertet. Das geplante Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen enthalte "keine grundsätzliche Verschiebung des Koordinatensystems von Freiheit und Sicherheit zulasten der Freiheit", erklärte etwa der Bielefelder Rechtswissenschaftler Gusy.

Allerdings wurden auch Bedenken gegen den Entwurf geäußert. Kritik kam erneut aus der Opposition. Die FDP nannte das Gesetz unnötig und die Linkspartei forderte die Bundesregierung auf, das Regelwerk zurückzuziehen.

Der Bundestag hatte mit dem BKA-Gesetz im Juni eine der größten Polizeireformen in der Geschichte Deutschlands auf den parlamentarischen Weg gebracht. Vorrangiges Ziel ist es, das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus schlagkräftiger zu machen. Die Behörde soll erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten. Neben der Online-Durchsuchung privater Computer ermöglicht die Reform auch die akustische und optische Videoüberwachung von Wohnungen.

Die Mehrzahl der vom Innenausschuss des Bundestags angehörten Juristen hatten allerdings keine wesentlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Passauer Verfassungsrechtler Heckmann vertrat die Auffassung, dass sowohl die Online-Durchsuchung als auch die Regelungen zur Wohnraumüberwachung “verfassungskonform ausgestaltet” sind. “Der Entwurf berücksichtigt die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die geforderten hohen Eingriffsschwellen wurden gesetzt”, erklärte er.

Auch der Bayreuther Rechtswissenschaftler Möstl nannte die Regelungen für die Online-Durchsuchung einwandfrei. Dagegen kritisierte der Berliner Staatsrechtler Kutscha “problematische Parallelzuständigkeiten” von Bundes- und Landeskriminalämtern. Das BKA werde “durch die Zuweisung zahlreicher neuer Eingriffsbefugnisse zu einer Art deutschem FBI umgewandelt, das in Konkurrenz zu den Polizeien der Länder weit im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen agieren kann”.

Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar. “Je mehr im Vorfeld eines Verdachts Menschen überprüft werden, umso mehr Kontakt- und Begleitpersonen ins Blickfeld geraten, umso mehr Daten werden registriert”, sagte Schaar der “Berliner Zeitung”. Darin bestehe eine grundlegende Gefahr.

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