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Ombudsstelle für Studierende legt ersten Tätigkeitsbericht vor

Studierende können sich online oder telefonisch an die Ombudsstelle wenden.
Studierende können sich online oder telefonisch an die Ombudsstelle wenden. ©APA (Symbolbild)
Seit fast einem Jahr ist die Ombudsstelle für Studierende gesetzlich verankert. Die für alle 373.000 Hochschulstudenten in Österreich zuständige Stelle hat nun ihren ersten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Die meisten Anfragen gab es Studienjahr 2012/13 zu Leistungsbeurteilung, Studienbeitrag, Studienzulassung und -beihilfe.

15 Jahre nach ihrer Gründung ist die “Klagemauer” für Studenten mit März 2012 unter dem Namen “Ombudsstelle für Studierende” gesetzlich verankert worden.

Von September 2012 bis September 2013 wurde die Homepage www.hochschulombudsmann.at über 32.000 mal aufgerufen, durchschnittlich 130 mal pro Monat wurde in diesem Zeitraum über das Online-Formular mit der Ombudsstelle Kontakt aufgenommen – Spitzen gab es jeweils vor Semesterende. Drei Viertel der 505 eingeleiteten schriftlichen Verfahren konnte sie selbst positiv erledigen, der Rest wurde an andere zuständige Stellen weitergeleitet. Daneben hat die Ombudsstelle auch Tagungen zur Verbesserung des Studienalltags abgehalten und Hochschulen und Wissenschaftsministerium entsprechende Vorschläge gemacht.

Über die Ombudsstelle für Studierende

Die Ombudsstelle war 1997 unter dem Namen “Studierendenanwaltschaft” als zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle für Uni- und FH-Studenten als Ein-Mann-Betrieb eingerichtet worden, 2001 wurde sie zur Beschwerdestelle über Mängel im Lehr- und Studienbetrieb aufgewertet. Mit März 2012 wurde sie erstmals gesetzlich verankert und ist seither auch für Studenten von Pädagogischen Hochschulen (PH) und Privatunis zuständig. Dennoch kamen auch im vergangenen Studienjahr 87 Prozent der Anfragen von Uni-Studenten, zehn Prozent von FH-Studenten und der Rest von Angehörigen von Privatunis und PH. (APA)

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