Olympiasieger wieder vor Gericht
Am 6. Oktober muss Wolfgang Schwarz, Eiskunstlauf-Olympiasieger in Grenoble 1968, zum zweiten Mal im Wiener Straflandesgericht einen Prozess über sich ergehen lassen. Wiederum soll er versucht haben, junge Mädchen aus dem Baltikum als Tänzerinnen zu vermitteln. Die Anklage lautet auf grenzüberschreitenden Menschenhandel und Zuhälterei. Theoretisch sieht das Strafgesetzbuch dafür bis zu zehn Jahre Haft vor.
Durch Krebs vollzugsuntauglich
Schwarz war im Dezember 2002 zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Laut rechtskräftigem Urteil hatte er junge Litauerinnen nach Österreich bringen lassen und sie hier an diverse Etablissements vermittelt. Der 56-Jährige saß von seiner Freiheitsstrafe bisher nur sechs Wochen ab: Er leidet an Krebs, seine Therapie hat derart starke Nebenwirkungen, dass ihn die Justiz als vollzugsuntauglich einstufte.
Später bekam er einen Strafaufschub gewährt, den er laut seinem Verteidiger Herbert Eichenseder dazu nützte, ein Restaurant zu eröffnen und Geschäfte mit Rumänien zu machen – mit Holz, nicht mit Mädchen, und ganz legal, wie der Anwalt betont.
Rückfall in “alte Zeiten”
Die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem ehemaligen Spitzensportler allerdings vor, im Frühjahr 2004 eine Art Rückfall in alte Zeiten erlitten zu haben. Da soll er zwei Litauerinnen zur Prostitution nach Österreich gebracht und eine Beteiligung an ihren Einkünften angestrebt haben. Die beiden weigerten sich aber, in dem vorgesehenen Bordell zu arbeiten.
Der Olympiasieger hat im Vorverfahren alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten: Er habe den Mädchen nur helfen wollen, einen Job als echte Tänzerinnen zu ergattern.