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OLG Wien fällt Entscheidung über Haftstrafe für Ex-Judoka Seisenbacher

Im Seisenbacher-Fall gibt es einen Termin für die Verhandlung über die Strafberufung.
Im Seisenbacher-Fall gibt es einen Termin für die Verhandlung über die Strafberufung. ©APA/HERBERT NEUBAUER
In rund einem Monat entscheidet das Wiener Oberlandesgericht, wie viele Jahre der wegen schweren sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilte Ex-Judoka Peter Seisenbacher im Gefängnis verbringen muss.
OGH bestätigt Schuldspruch
Ex-Judoka legt Berufung ein
Fünf Jahre Haft für Seisenbacher

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch des zweifachen Judo-Olympiasiegers bereits bestätigt, nun gibt es einen Termin für die Verhandlung über die Strafberufung.

Seisenbacher-Fall: Entscheidung über Haftstrafe fällt am 18. Juni

Wie am Donnerstag bekannt wurde, wird das OLG am 18. Juni das noch offene Rechtsmittel von Verteidiger Bernhard Lehofer behandeln. Seisenbacher, der 1984 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles die Goldmedaille erkämpft und diesen Erfolg vier Jahre später in Seoul wiederholt hatte, war im vergangenen Dezember am Wiener Landesgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hatte. Ob bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Platz für eine von Lehofer erwünschte Reduktion der von der ersten Instanz verhängten Strafe bleibt, muss ein Drei-Richter-Senat entscheiden.

Ex-Judoka missbrauchte unmündige Mädchen

Den gerichtlichen Feststellungen zufolge hatte das einst gefeierte Sportidol erstmals 1997 ein Kind körperlich bedrängt. Die Betroffene war damals neun Jahre alt. Von 1999 an kam es zu geschlechtlichen Handlungen, die sich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Betroffenen wiederholten.

Ab Sommer 2004 machte sich der Ex-Judoka an ein damals 13 Jahre altes Mädchen heran, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein betreute. Auch mit diesem Mädchen kam es zu sexuellen Handlungen. Zuvor hatte Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht, einer damals 16-Jährigen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ab, dieser Vorgang wurde daher von der Justiz als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.

(APA/Red)

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